Zu diesen Errungenschaften gehörte auch eine geschriebene Verfassung, die das Verhältnis zwischen Monarch, Regierung und Volk grundsätzlich regelte. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten wurden genau festgeschrieben und damit die traditionalistische, aus dem Gewohnheitsrecht gewachsene und nirgends kodifizierte Verfassung der alten Ständestaaten (vgl. das
Hochstift Münster) abgelöst. Man fixierte in der neuen Verfassungsurkunde zentrale konstituierende
Funktionen, legte den
Staatsaufbau fest und formulierte die
Grundrechte aller Bürger Westphalens:
1. die
Gleichheit vor dem Gesetz, ob Christen oder Juden, Aristokraten, Bürger oder Bauern,
2. die Möglichkeiten zur politischen
Partizipation.
Das
Vorbild gaben die ersten modernen Verfassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika (1789) und in Frankreich (1791/1794).