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A
 
Absolutismus
Begriff zur Beschreibung einer Regierungsform, bei der der Träger der Staatsgewalt fast unbeschränkte Gewalt besitzt und „über den Gesetzen“ steht („legibus soluta potestas“, nach Jean Bodin). Entwickelt zur Beschreibung fürstlichen Allmachtsanspruches im 17. und 18. Jahrhundert, der nur durch das göttliche Sittengesetz eingeschränkt ist. Der absolutistisch regierende Fürst suchte konkurrierende Herrschaft, ständische Mitspracherechte und städtische Selbstverwaltung zu beseitigen oder zu umgehen. Der „aufgeklärte Absolutismus“, wie er von Friedrich II. („dem Großen“) von Preußen oder Kaiser Joseph II. in Österreich-Ungarn betrieben wurde, meint die vom Monarchen als Alleinherrscher betriebene „Wohlfahrtspoltik“ durch Wirtschaftsförderung und die Modernisierung von Staat und Verwaltung durch Rationalisierung der Gesetzgebung, Zentralisierung der Verwaltung und Bürokratisierung von Entscheidungsprozessen, auch die Scheidung von Staat und Monarch („der erste Diener des Staates“).
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Ackerbürger, Ackerbürgerstadt
Ackerbürger waren in einer Stadt ansässige Personen mit Bürgerrecht, die in der Landwirtschaft ihren Haupterwerb hatten. Nicht gemeint sind Nebenerwerbslandwirte, die ein anderes Gewerbe, Handwerk oder Kleinhandel betrieben und zur Selbstversorgung im Umfeld der Stadt etwas Landwirtschaft betrieben. Ackerbürgerstädte waren Kleinstädte mit geringer zentralörtlicher Funktion für das Umland, deren Bürger überwiegend oder großenteils Ackerbürger waren.
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Agende
Gottesdienstordnung
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Agrarreformen
Siehe "Bauernbefreiung"
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Aktiengesellschaft (AG)
Eine handelsrechtliche Gesellschaft mit eigener Rechtshoheit, deren Gesellschafter (Aktionäre) an ihr mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind.
Für ihre Verbindlichkeiten haftet die AG ihren Gläubigern nur mit dem Gesellschaftsvermögen; eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen.
Eine AG besitzt drei Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
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Amt
Siehe Zunft
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Ancien Régime
Bezeichnung für den ständisch durchwachsenen Absolutismus in Frankreich im 18. Jahrhundert, wo der politischen Alleinherrschaft des Königs soziale Privilegien von Klerus und Adel (Steuerfreiheit, Ämtermonopole u.ä.) gegenüberstanden. Die Paralysierung des stark verschuldeten Staates des A.R. löste 1789 die Französische Revolution aus.
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Arbeit, Arbeiter
Der Begriff Arbeit (slav. rabota, latein. labor) meint ursprünglich die harte, körperlich anstrengende Tätigkeit z.B. bei der Ackerbestellung, und wurde auf handwerkliche und künstlerische, schließlich auch geistige Tätigkeit ausgeweitet. Der Arbeiter ist im weitesten Sinne ein Mensch, der durch geistige und/oder körperliche Arbeit ein Ziel zu erreichen versucht. Im engeren Sinne verdient der Arbeiter seinen Lebensunterhalt, indem er seine, überwiegend körperliche Arbeitskraft, gegen Entgelt, dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Im Unterschied zur handwerklichen Arbeit, wo der Arbeitende besonders qualifiziert sein muss, eine geregelte Ausbildung durchläuft und dann in einem kleinen Familienbetrieb tätig ist (z.B. um 1800 „Goldarbeiter“ für einen in einer Zunft arbeitenden Goldschmied), entstand der Begriff 'Arbeiter' zur Bezeichnung der in Manufakturen und Industriefabriken Tätigen im 19. Jahrhundert. Der Produktionsprozess wurde in viele Einzelhandlungen zergliedert, die von nur angelernten Kräften – häufig auch Kindern und Jugendlichen sowie auch Frauen – , mit sehr niedrigen Löhnen, erledigt wurden.
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Arbeiterbewegung
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Verkürzung der Arbeitszeiten und zur Durchsetzung von Lohnerhöhungen hat es in der Geschichte immer wieder Zusammenschlüsse von Arbeitskräften (Gesellen, aber auch Manufakturarbeitern) gegeben, die aber stets als Aufruhr und Ungehorsam bewertet und streng verboten waren. Erst nach 1848/49, als das generelle Verbot nicht primär geselliger und kultureller Vereine z.B. in der preußischen Verfassung von 1850 gelockert wurde, waren Zusammenschlüsse von Arbeitern möglich, oft zunächst als Bildungsvereine (z.B. die katholischen Gesellenvereine von Adolf Kolping ab 1851). Erst nach 1861 wurde in Preußen die „Koalitionsfreiheit“ auf Arbeitervereine ausgedehnt, so dass sich nach und nach gewerkschaftliche Vereine bilden konnten.
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Aufklärung
Unter Aufklärung ist ein sowohl individueller wie auch gesellschaftlicher Emanzipationsprozess in der europäischen Gesellschaft des späten 17. und des 18. Jahrhunderts zu verstehen. Dieser hinterfragt kritisch die allein auf dem Glauben an Autoritäten beruhenden Denkweisen. Die aufklärerisch tätigen Intellektuellen fordern die Menschen aller Gesellschaftsgruppen auf, „sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen“, „sapere aude“, wie Immanuel Kant es in seinem Essay „Was ist Aufklärung“ (1784), ein Gedicht von Horaz zitierend, formulierte. Der aufgeklärte Mensch, so die Idealvorstellung, soll nicht mehr an die Vorgaben der Obrigkeit oder Zwänge von Mode und Zeitgeist gebunden sein, sondern sein Leben und Denken rational und vernünftig selbst bestimmen. Die Obrigkeit hat ihr Handeln ebenfalls vernünftig einzurichten und ist an Recht, Gesetz und ethische Normen gebunden.
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Auswanderung
Text folgt / -> Soziale Frage -> Pauperismus
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B
 
Bank
In der Vormoderne gab es Banken nur in sehr großen Handelsstädten (Amsterdam ab 1609, Hamburg ab 1619, Nürnberg 1621), um große Geldsummen zu deponieren und bargeldlose Geldtransfers vor allem zwischen Kaufleuten durchzuführen (so noch J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopaedie, Bd. 3, Berlin 1774, S. 493). Kreditgeber waren dagegen hauptsächlich Privatleute, die einander Geld gegen Zinsen von meist 5% verliehen; Kaufleute, die als „Bankiers“ Wechselgeschäfte betrieben, sowie auf Vermögen fundierte Stiftungen und Klöster. Auch öffentliche Kassen hingegen nahmen Geld gegen Zinsen an, und waren daher sehr beliebt für Geldanlagen.
Seit dem späten 18. Jahrhundert erforderte die Einrichtung größerer Produktionsanlagen wie Manufakturen und Fabriken mit einem teuren Maschinenpark einen größeren Kapitalbedarf. Selbst reiche Personen waren damit überfordert, so dass Kapitalgesellschaften (z.B. durch den Verkauf von Aktien) entstanden. Auch Bankhäuser, die Einlagen verzinsten und als Kredite gegen höhere Zinsen verausgabten, konnten größere Geldsummen bereitstellen. Als öffentliche Bank für die Finanzierung von Investitionen, auch z. B. von Kommunen, wurde 1832 die „Westfälische Provinzial-Hilfskasse“, die spätere Landesbank für Westfalen, gegründet. Der in großem Maßstab ab 1840 einsetzende Eisenbahnbau konnte durch die sich so formierende Kreditwirtschaft realisiert werden.
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Bauernbefreiung
Text folgt
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Bürgereid
Der Bürgereid war für die Bürger einer mittelalterlichen Stadt die einmalige oder wiederkehrende Verpflichtung zur Erhaltung ihrer Rechts- und Friedensordnung und der Gehorsamspflicht gegenüber Bürgermeister und Rat. Stadtbürger gehörten also einem Schwurverband an. Teilweise bis 1918 war es üblich, die Vereidigung der Bürger vorzunehmen, abhängig vom jeweiligen kodifizierten Stadtrecht.
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Bürgerrechte
Siehe Menschenrechte
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Bürger
Schon in den 1850iger Jahren ist der Wandel, der diesem Begriff widerfahren ist, offenkundig. In der mehrbändigen „Allgemeinen Realencyclopädie“ von 1846 beginnt der Autor den Eintrag zum Stichwort Bürger mit folgender Bemerkung: „ein Ausdruck, der im Laufe der Zeit verschiedenen Bedeutungen erhielt und theils mit der Entwicklung der Städte, theils mit der Ausbildung der Staatsverhältnisse zusammenhing.“ (Bd. 2, S. 628)
In der mittelalterlichen Gesellschaft bezeichnete der Begriff Bürger zunächst einen Burg-, später einen Stadtbewohner. Vor 1800 war dieser Ausdruck ständisch interpretiert, also auf eine bestimmte soziale Bevölkerungsgruppe bezogen. Nach der Definition der „Oeconomischen Encyclopädie“ des Johann Georg Krünitz (Bd. 7, 1776) ist der Bürger der „eigentliche[..] und zwar sonderlich vollkommene[..] Bürger einer Stadt“ gemeint und zwar in Abgrenzung zu anderen Bewohnern einer Stadt: den „bloße[n] Einwohner[n]“, den Dienenden und Reisenden. Bürger leben als eigene Rechtsgruppe nach dem Bürgerrecht, haben politische Mitspracherechte und sind dem Stadtgericht unterworfen. Sie bilden damit in der ständischen Gesellschaft vor 1800 einen eigenen Stand neben z.B. Klerus, Adel, Soldaten und Bauern. Auch 1820 findet sich in der „Allgemeine[n] deutsche[n] Real-Encyclopädie“ noch folgende Erläuterung: Es gebe zwar die Bedeutung Staatsbürger, aber Bürger bezeichne eher „den eigentlich sogenannten Bürger einer Stadt“ .
Eine Zäsur erfährt der Begiff um 1800: In den Jahren des Übergangs von der ständischen zur modernen Gesellschaft verändern sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Durch die Aufhebung der ständischen Privilegien und Rechtsverhältnisse (Privilegien von Adel und Klerus, -> Bauernbefreiung 1808/1810) und die neuen Gesetzbücher (Code Napoleon) entsteht eine neue Gruppe privilegierter Untertanen, die Adel, Klerus, Stadtbürger und schließlich auch Bauern umfasst. Gemeinsam ist ihnen Besitz und oft auch Bildung, daher die Begriffe „Bildungsbürgertum“ und „Besitzbürgertum“.
„Es wurde Sitte, die vollberechtigten Mitglieder der Landesgemeinde (Unterthanen) gleichfalls B[ürger] zu nennen“ . Der Staat wird zum Bürgerverbund, der Bürger zum Staatsbürger. Ein Bürger ist nicht mehr nur der privilegierte Bewohner einer Stadt, sondern er selbst ist Basis des Staates. In der Schrift „Der Bürger“ bemerkt der Jurist Grävell 1822: „Nicht selten wird der Staat mit dem [territorialen] Staatsgebiete verwechselt“ , dabei sei der Staat die „bürgerliche Gesellschaft“ , also die Gemeinschaft der Bürger. Als gesellschaftliche Formation zu unterscheiden ist das ->Bürgertum
Beispielhaft für diese Entwicklung steht die Städtereform des Freiherrn vom Stein (1808), die die demokratische Mitbestimmung der Bürger in den Städten regelte, darüber hinaus die engere Verbindung des Bürgers zum Staat und eine Demokratisierung dieses Verhältnisses nach sich zog.
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Bürgertum
Mit dem Wandel des Begriffs Bürger, ändert sich in den Jahren um 1800 auch der Wortsinn des Begriffs Bürgertum. Da nach 1800 mit Bürger in erster Linie der Staatsbürger gemeint ist, löst sich der Begriff Bürgertum von der ursprünglichen Bedeutung als der „Stadtbürger“ (-> Bürger).
Denn das Bürgertum versteht sich nicht als die Gesamtheit aller (Staats-)Bürger, sondern als eine gesellschaftliche Schicht, die sich aufgrund von Bildung, Besitz sowie politischer Mitwirkungsrechte, also durch politische, ökonomische und sozio-kulturelle Leistungen, von der Gesamtheit aller Bürger abgrenzt. In „Johann Hübner´s Zeitungs- und Conversations-Lexicon“ von 1824 wird der Begriff Bürgertum daher als „Klasse“ vom Staatsbürger, dem ja „alle einem Staat angehörigen Glieder der Staatsfamilie“ angehören, unterschieden. „Der Bürgerstand begreift Gelehrte, Künstler und Kaufleute, alle Gewerbsleute, selbst mechanische Arbeiter in den Städten, welche nicht die Feldarbeit ernährt, ferner alles, was sich dem Seedienste widmet [...], ja endlich jeden gebildeten Mann, der nicht durch Geburt noch höhere Ansprüche macht.“ Schloss zuvor der Begriff Bürger den Adels- und Bauernstand aus, so übernimmt diese Abgrenzungsfunktion (freilich anders begründet) nun ein neuer Begriff: Bürgertum.
Seit 1800/1810 gewannen die Prinzipien der bürgerlichen Welt- und Lebensauffassung allgemeine Resonanz und entwickelten sich zur Grundlage unserer Gesellschafts- und Staatsordnung.
 



 
C
 
Chartismus
Text folgt
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D
 
Dampfmaschine
Kraftmaschine, die thermische Energie (Hitze) in mechanische Energie (Arbeit, Bewegung) umwandelt. Dabei wird das physikalische Phänomen ausgenutzt, daß sich Wasser bei zunehmender Erhitzung in Dampf mit zunehmendem Volumen verwandelt; bei gleichbleibendem Raum wird der Dampfdruck stark erhöht. Das 1690 von Denis Papin entdeckte Prinzip wurde 1712 von Thomas Newcomen zu einer einsetzbaren „Feuermaschine“ fortentwickelt (Abb.). Dabei wird in einem Zylinder ein dicht schließender Kolben durch den Druck von Dampf bewegt, der in einem separaten Kessel erhitzt wurde. Der in eine Richtung bewegte Kolben wird am Ende festgehalten und der Dampf durch einlaufendes Wasser gekühlt, so daß durch den Unterdruck im Zylinder und dem von außen wirkenden Luftdruck der Kolben wieder zurückgeholt wird; es folgt wieder das Einströmen frischen Dampfes usw. Das entscheidende Wirken des Luftdruckes nach der Kondensation des Dampfes gab der Maschine auch den Namen „atmosphärische“ D.
Diese Hin-und-Her-Bewegung wurde durch eine Kolbenstange und ein Balancier für den Betrieb einer Pumpe genutzt (z.B. im Bergbau zur Entwässerung einer Grube) oder über ein Gestänge in eine Drehbewegung verwandelt. Ein Schwungrad sorgte für eine gleichmäßige Bewegung.
Die vielfach im Bergbau als Antrieb von Pumpen eingesetzte Feuermaschine von Newcomen wurde ab 1765 von James Watt entscheidend verbessert, indem die Kühlung des Dampfes in einem separaten Kondensator erfolgte, mit einer eigenen Pumpe zum Abpumpen des kondensierten Wassers (sog. „Luftpumpe“). Weitere wesentliche Verbesserungen war die Entwicklung der doppelt-wirkenden D. (1781/82), d.h. daß der Kolben in beide Richtungen mit Dampfdruck, nicht mehr mit Luftdruck bewegt wurde, was die Leistung erheblich steigerte, sowie die Entwicklung einer verbesserten Mechanik zur Übertragung der Bewegung über ein Parallelogramm sowie über Pleuelstange, Kurbel und Schwungrad in eine gleichmäßige Drehbewegung. Ab 1787 konnte so die D. auch als Kraftmaschine für viele Arbeitsmaschinen, z.B. Spinnmaschinen eingesetzt werden und wurde dafür zum entscheidenden Motor der Industrialisierung.
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Deutscher Bund
1815 auf dem Wiener Kongress gegründeter Staatenbund, der 37 deutsche Staaten und freie Städte, sowie Preussen und Österreich mit ihren ehemals zum Reich gehörenden Gebieten umfasste. Ziel waren innere und äußere Absicherung Deutschlands und Erhaltung der Unabhängigkeit der Mitgliedsstaaten. Oberstes Organ war der in Frankfurt am Main tagende Bundestag.
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Direktionsprinzip
Instrument der merkantilistischen Wirtschaftspolitik eines Staates, das Zechen auf Unternehmer- wie Arbeitnehmerseite einer engen staatlichen Kontrolle unterstellte; so fiel zum Beispiel auch die Festlegung der Arbeitslöhne und der technische Bereich unter die Direktion der staatlichen Bergämter.
Für die westfälischen Zechen, die dem Gebiet des preußischen Staates angehörten, wurde das Direktionsprinzip mit dem „Allgemeinen Landrecht“ von 1794 bis 1851 vorgeschrieben.
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Dritter Stand
Der Bürgerstand in der dreistufigen Gliederung einer ständischen Verfassung („Dreikuriensystem“, wie in Frankreich und Deutschland, im Unterschied zum „Zweikammernsystem“ z.B. in England und Skandinavien ), wo die drei sich in „Kurien“ versammelnden und für sich abstimmenden Stände Klerus, Adel und Städte die Macht des Monarchen durch Mitspracherechte wie das Recht auf Steuerbewilligung beschränken. Im dritten Stand hatten in der Regel Städte mit Selbstverwaltung Sitz und Stimme. Im Vorfeld der Französischen Revolution wurde der „Dritte Stand“ von dem Publizisten Abbé (Abt) Emmanuel Siéyès im Unterschied zu den beiden privilegierten Vorderständen Klerus und Adel zur eigentlichen Staatsnation erklärt.
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Dynamik
Siehe Mobilität / Moderne
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E
 
Eigenbehörigkeit
Form bäuerlicher Unfreiheit in Westfalen vom Mittelalter bis zur -> Bauernbefreiung. In Westfalen gehörte die große Mehrzahl der Bauernhöfe dem Landesfürsten oder adeligen, geistlichen (weniger bürgerlichen) Grundherren. Diese vergaben die Höfe an Familien, die die Bewirtschaftung übernahmen und im Gegenzug für sich und ihre Kinder auf ihre persönliche Freiheit verzichteten („Schollenpflicht“) und weitere Pflichten übernahmen: Leistung von Geld und/oder Naturalabgaben, Hand- und Spanndienste, Gesindedienst der Kinder, die auch nur gegen den Kauf eines Freibriefes den Hof verlassen konnten, schließlich erhebliche Geldzahlungen beim Todesfall und Erbgang („Sterb- und Gewinngelder“ -> Sterb- und Gewinnabgaben). Die E. bedeutete auch die Unteilbarkeit des Hofes bzw. Kottens und – durch das Verbot, ohne Zustimmung des Grundherren Kredite aufzunehmen – einen Schutz gegen leichtfertige Verschuldung. Nur bei eklatanter Mißwirtschaft konnte ein Eigenbehöriger vom Hof vertrieben werden. Faktisch waren die Höfe erblich, wobei der Erbe vom Grundherrn bestimmt wurde. Viele – auch kritische – Beobachter (wie zum Beispiel Justus Gruner und Justus Möser) haben noch unter dem Eindruck aufklärerischen Denkens die westfälische E. als eine Form der Freiheit bezeichnet. Zwischen 1721 (Ravensberg) und 1770 (Fürstbistum Münster) erhielt die E. ihren territorial spezifischen gesetzlichen Rahmen, die aber nur subsidiär zu den althergebrachten Abmachungen zwischen Grundherrn und Eigenbehörigem galten.
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Eisenbahn
Siehe Transport
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Emanzipation
Bezeichnung für die Befreiung aus einem rechtlichen, politischen oder sozialen Abhängigkeitsverhältnis. Besonders häufig verwandt wird der Begriff im Zusammenhang mit der Judenemanzipation – als Prozess, in dem Juden in die bürgerliche Gesellschaft "eintreten" und politische Rechte erlangen. Zumeist werden zwei Phasen unterschieden: von etwa 1789 bis 1815 und von 1848 bis 1871. Mit dem rechtlichen Prozess der E. werden zum Teil auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorgänge verbunden.
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Emigration, Emigrant(en)
Das freiwillige oder erzwungene Verlassen des Heimatlandes aus politischen oder weltanschaulichen Gründen. Rechtlich betrachtet ist Emigration ein Fall der Auswanderung.
Die Abgrenzung von Emigranten gegen Flüchtlinge oder Vertriebene ist nicht eindeutig zu treffen.
Migration: Bevölkerungsverschiebungen, zusammen mit Geburts- und Sterberate einer der wichtigsten Faktoren für die Bevölkerungsentwicklung eines Landes.
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Erfindung, Erfinder
Siehe Innovation
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Erweckungsbewegung
Text folgt
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F
 
Fabrik
Produktionseinheit, in der die Herstellung von Produkten in einem stark arbeitsteiligen Prozeß mit (nach der Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts) mindestens 20 Arbeitern mit Hilfe von Maschinen erfolgt – im Unterschied zur Manufaktur, wo die einzelnen Produktionsschritte noch mit handwerklichen Methoden erledigt werden. Die Fabrik ist die Voraussetzung für eine Massenproduktion und die für die Industrialisierung typische Produktionsweise.
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Feudalismus
Lehnswesen (lat. „feudum“ = Lehen). Im Mittelalter entwickeltes Rechtsverhältnis zwischen einem Herrn und einem Lehnsmann, der für seinen Dienst Grundbesitz zu seinem Unterhalt empfängt (von dem „Dienst“ = Ministerium auch „Ministeriale“ = Dienstmann genannt). Lehnsherr und Lehnsmann sind zu gegenseitiger Treue verpflichtet. Das Lehnrecht als Nutzungsrecht an Grundbesitz, das beim Lehnsfall (Tod des Lehnsherrn bzw. des Lehnsmannes) mit einem neuen – gebührenpflichtigen – Lehnsbrief erneuert werden musste, galt in Frankreich bis zur Revolution, in Westfalen bis zur Aufhebung des Lehnrechtes durch die Einführung des Code Napoleon 1808/1809.
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Fortschritt
Siehe Moderne
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Freie Marktwirtschaft
Siehe Marktwirtschaft
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Freimaurerei
Text folgt
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Fron, Frondienst
Dienstpflicht -> eigenbehöriger Bauern und Kötter, meist als Hand- und Spanndienst. Das normale Quantum bestand im Fürstbistum Münster aus einem Dienst pro Woche, wenn nicht eine höhere Dienstpflicht althergebracht war. Diese Dienste wurden mit der -> "Bauernbefreiung" aufgehoben.
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Frühsozialismus
Text folgt
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Fürstbischof
Siehe Fürstbistum
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Fürstbistum
Territorium, das ein Bischof als Fürst und Landesherr regierte, bis 1802 offiziell „Hochstift“ genannt. In Westfalen gab es bis zur -> Säkularisation 1802/1803 die Hochstifte Münster, Osnabrück, Paderborn und (ab 1792) Corvey; das Hochstift Minden war durch den Westfälischen Frieden 1648 säkularisiert worden und an Brandenburg-Preußen gefallen. Ferner besaß der Erzbischof und Kurfürst von Köln in Westfalen das „Herzogtum Westfalen“ (das kurkölnische Sauerland) und das Vest Recklinghausen. Die Fürstbistümer in Westfalen waren – nachdem die Bischöfe schon seit der Gründung der Bistümer durch Karl den Großen (etwa 777 bis 805) die Immunität aus der kaiserlichen Gerichtsbarkeit besessen und nach und nach königliche Rechte (wie das Recht auf Münzprägung und Zollerhebung) erworben hatten – durch den Sturz Heinrichs des Löwen 1180 enstanden. Im Laufe des Spätmittelalters bauten sie ihre Landesherrschaft in Konkurrenz zu den Territorien der Grafen und Edelherren erfolgreich aus, mithilfe des einheimischen Adels, der seit etwa 1400 das Monopol auf die Domkapitelspfründen besaß. Die Domkapitel hatten das Recht der Bischofswahl und stellten vielfach die Berater der Bischöfe. Die Fürstbistümer wurden daher in der Rückschau auch als „geistliche und adelige Republiken“ bezeichnet (Karl Berghaus, 1862).
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G
 
Genossenschaft
Text folgt
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Geschlechterbeziehung
Siehe Emanzipation
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Gesellschaft
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Gesicherte Nahrung
Siehe Nahrungsprinzip
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Gewerbefreiheit
Die Kritik an der Immobilität der Zunftverfassung (-> Zunft) führte im Deutschen Reich zu einer strengeren Aufsicht über die Zünfte (Reichszunftordnung 1731) und zur Einschränkung der Zunftverfassung durch den -> Merkantilismus, indem der Staat gewerbliche Großbetriebe sowie Freimeister privilegierte. Die -> Nationalökonomie (Adam Smith 1776) und die Theorie der Physiokraten forderte schließlich ihre Abschaffung. 1791 wurde in Frankreich die Gewerbefreiheit eingeführt, 1808-1810 folgten die napoleonischen Modellstaaten in Westfalen (das Königreich Westphalen und das Großherzogtum Berg) sowie Preußen. Allerdings war diese Gewerbefreiheit mit einer Gewerbesteuer („Patentsteuer“) verknüpft. Während in Berg, in Westphalen und im westfälischen Landesteil des Großherzogtums Hessen (dem früheren kurkölnischen Sauerland) die Zünfte aufgelöst und ihr Vermögen beschlagnahmt wurde, hob man in Preußen nur den Zunftzwang auf, ließ die Zünfte aber bestehen. Nach dem Abzug der Franzosen aus Deutschland und der politischen Neugliederung durch den Wiener Kongreß 1815 wurde in der preußischen Provinz Westfalen die neue Gewerbeverfassung beibehalten, während man im Königreich Hannover, zu dem das Osnabrücker Land und das Emsland gekommen waren, 1816 die alte Zunftverfassung wieder eingeführte. Im Fürstentum Lippe war es 1808 bis 1813 trotz Zugehörigkeit des Landesd zum napoleonischen Rheinbund nicht zur Einführung der Gewerbefreiheit gekommen, so daß hier die Zunftverfassung bis 1868 fortbestand.
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Gewerke
Text folgt
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Gewerkschaft
Siehe Arbeiterbewegung
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Gilde
Siehe Zunft
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Göpel
Siehe Maschine
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Grundherrschaft
Im Mittelalter entstandene Form der Verteilung der Nutzungsrechte bäuerlicher Anwesen.
Hierbei vergibt der Adel sein Land in Pacht oder als Erbzinsgut; bei letzterem erhält der Bauer eine Bauernstelle, gegen die Zahlung von Abgaben und die Entrichtung von Frondiensten, zur erblichen Nutzung. Das Obereigentum des Landes bleibt in Händen des Grundherrn.
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H
 
Heuerling(e)
Text folgt
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I
 
Ideologie
Text folgt
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Immigrant(en)
Siehe Emigration, Emigrant(en)
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Industrialisierung
In einer Volkswirtschaft Ubergang zur Warenproduktion mithilfe von -> Maschinen in -> Fabriken, erstmals in England Ende des 18. Jahrhunderts erfolgt, in Westfalen nach zaghaften Anfängen ab etwa 1820/30 erst nach 1850 durch die Entwicklung der Montanindustrie im Ruhrgebiet, durch die Textilindustrie im Münsterland und im Raum Bielefeld.
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Industrielle Revolution
Begriff für den grundlegenden Umbruch der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse durch die Industrialisierung im England des späten 18. Jahrhundert, die die Volkswirtschaften in Europa und Amerika zum Nachvollzug zwang und in Wirtschaft und Gesellschaft ähnlich tiefgreifende Veränderungen bewirkte wie die Französische Revolution in Politik und Recht. Die Phänomene der I.R. sind eine liberale Wirtschaftsgesinnung, wie sie die -> Nationalökonomie forderte, mit expansivem individualistischen Gewinnstreben, eine liberale Wirtschaftsordnung (Gewerbefreiheit) mit dem Wettbewerb verschiedener Produzenten, Übergang von der Heimarbeit zur Massenproduktion in Fabriken aufgrund einer Mechanisierung der Produktion mit Maschinen, die von weitgehend rechtlosen Arbeitern bedient werden; Ausbeutung der Arbeitskräfte, vielfach Kinder, und nachfolgend Verelendung der auf Fabrikarbeit angewiesenen Unterschichten der Bevölkerung (-> Pauperismus, -> Proletariat). Der politischen Radikalisierung der Arbeiterschaft als der „vierten Klasse“ folgten langfristig mit der zeitlichen Verzögerung von ein bis zwei Generationen die Demokratisierung der Gesellschaft, die allmähliche Hebung der Lebensstandards auch der Unterschichten und schließlich die Entwicklung sozialer Sicherungssysteme gegen Krankheit und Altersarmut.
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Innovation
Text folgt
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Innung
Text folgt
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J
 
Judenemanzipation
Text folgt
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K
 
Kapitalismus
Von Karl Marx geprägter Begriff für die industrielle Produktionsweise, deren großer Kapitalbedarf für die Investitionen in Produktionsmittel und Rohstoffe als Hauptmerkmal namengebend wurden – und impliziert, daß die Arbeit als zweite Voraussetzung der Produktion nur eine geringe Rolle spielt.
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Karikatur
Mit Karikatur (von ital. caricare = übertreiben, überladen) wird heute sowohl die physiognomisch verzerrte Porträtkarikatur als auch der Cartoon, der intellektuelle Bildwitz, oder der pointierende Bildkommentar als Aufmacher einer Tageszeitung bezeichnet. Kennzeichnend ist immer die Kritik an der Wirklichkeit. Karikaturisten arbeiten vorzugsweise mit dem Prinzip der Verzerrung – außer die Wirklichkeit ist selbst so irreal oder inhuman, dass es keiner bildnerischen Zuspitzung und satirischen Verkleidung mehr bedarf (vgl. Goyas „Desastres de la Guerra“).
Als Erfinder der Karikatur gelten in der Kunstgeschichte die Brüder Carracci, die verzerrte, zugleich charakterisierende Porträtbilder angefertigt haben, doch die Geschichte der Karikatur geht bis weit in die ägyptische Antike zurück. Die künstlerisch ambitionierte Karikatur entwickelte ihren Höhepunkt im 19. Jahrhundert.
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Karlsbader Beschlüsse
Auf einer Konferenz im tschechischen Karlsbad vom 6. bis 31. August 1819 ererbeitete Vorschläge an den Bundestag des -> Deutschen Bundes. Die Karlsbader Beschlüsse sahen eine massive Einschränkung im Vereins- und Versammlungsrecht, sowie eine starke Zensur der Presse in den deutschen Staaten vor. Anlass war die Ermordung des russischen Generalkonsuls August von Kotzebue am 23. März 1819 durch einen Studenten gewesen.
Die Beschlüsse wurden am 20. September 1819 in Frankfurt vom Bundestag bestätigt und traten damit für alle Bundesstaaten in Kraft.
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Kinderarbeit
Siehe Soziale Frage
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Klasse
Text folgt
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Kommunikation
Siehe Öffentlichkeit
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Konstitution, Konstitutionalismus
Text folgt
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Kosmopolit
"Kosmopolit , Fr. Cosmopolite, ein Welt=Bürger; ein Mann, dem nicht bloß das Beste eines Landes, einer Partey oder Gesellschaft, sondern des ganzen menschlichen Geschlechtes angelegen ist; der sich nicht an ein besonderes Vaterland bindet, sondern die ganze Welt als sein Vaterland betrachtet; einer, der ungefähr eben so denkt, wie jener alte Philosoph, welcher sagte: „ich liebe meine Familie mehr als mich, mein Vaterland mehr als meine Familie, und das menschliche Geschlecht mehr als mein Vaterland”.
Im Scherz sagt man zuweilen von einem Menschen, dessen Herkunft man nicht weiß, oder der aus gewissen Ursachen seine Herkunft und sein Vaterland sorgfältig verschweigt: er ist ein Kosmopolit, d. h. er hat die ganze Welt zum Vaterland; er ist überall zu Hause.
Das Geheimniß des Kosmopoliten=Ordens, s. im Teutschen Merkur, Aug. 1788, S. 97-115, und Nov. S. 121-143."
aus: Johann Georg Krünitz, Oeconomische Encyclopädie, Bd. 46 (Berlin 1789), S. 282.
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Kosmopolitismus
"Kosmopolitismus, Weltbürgersinn, ist die Maxime der Menschenliebe auf das ganze Menschengeschlecht bezogen. Er besteht in dem Gemeingeiste, oder dem Bestreben, Vollkommenheit und Glückseligkeit unter den Menschen aller Zeiten und Länder so weit zu verbreiten, als es die beschränkten Kräfte des Einzelnen nur immer gestatten mögen. Der echte Kosmopolit kann und soll daher ebensowohl ein wahrer Patriot, als ein würdiger Hausvater, oder überhaupt ein guter Mensch seyn. Bilden alle Völker zusammen Ein Volk und alle Staaten Einen Staat, dessen Gebiet die ganze Erde ist, so ist diese unser gemeinschaftliches Vaterland, unsere Welt. Jeder Mensch heißt daher ein Bürger dieses großen Staaten-Staates, ein Erd- oder Weltbürger (Kosmopolit). Denn es soll Jeder von uns streben, menschliche Vollkommenheit und Glückseligkeit in möglichst größtem Umfange zu befördern, nicht bloß in Bezug auf sich und die Seinigen, sondern auch in Bezug auf Die, welche denselben Weltkörper mit ihm bewohnen. Der echte Kosmopolit ist also wesentlich verschieden von jenen Egoisten, die sich nirgend fixiren, an Nichts anschließen wollen, damit sie, frei von allen geselligen Banden, überall ihrem Vergnügen ungehindert nachgehen können."
Aus: Neues Rheinisches Conversations-Lexicon oder encyclopädisches Handwörterbuch für gebildete Stände, 3. Aufl., 12 Bde. Düsseldorf/Köln 1830-1837 (Erstauflage 1824-1830), hier Bd. 7, Köln 1834, S. 658.
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Kötter
Kleinbauer in Westfalen. Nach Abschluß der Aufsiedlung bislang unbebauten Landes durch Gründung von Bauernhöfen ("Vollerben", "Halberben") mit einer Größe von ca. 10-25 Hektar im Hochmittelalter wurden fortan, vor allem im Zuge eines allmählichen Bevölkerungswachstums seit dem 16. Jahrhundert nur noch kleine Bauernstellen durch Abtrennung von Land größerer Höfe, sog. "Erbkotten", oder durch Verkauf von Land aus den "gemeinen Marken" (Gemeinschaftsbesitz an Land in einem Dorf), sog. "Markkotten" geschaffen, die mit ca. 1-2 Hektar nur für den Eigenbedarf produzierten und außerdem Arbeitspflichten auf den größeren Höfen wahrzunehmen hatten oder sich, z.B. durch Spinnen und Weben, einen Zuerwerb verdienen mußten.
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Kulturnation
Siehe Nation
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L
 
Liberalismus
Weltanschauung, die die freie Entfaltung des Individuums nach den Grundsätzen der Vernunft (im Sinne der -> Aufklärung) fordert. Philosophische Grundlage sind das -> Naturrecht und die -> Menschenrechte. Gegenüber den Religionen und Konfessionen wird Toleranz bis hin zur Indifferenz geübt. Die Freiheit der Gedanken schließt den Wettbewerb von Ideen ein (-> Öffentlichkeit). Die politische und rechtliche Freiheit sieht der L. in einer demokratischen -> Verfassung verwirklicht. Politisch richtet sich der L. gegen die Regelungssucht des Staates, wirtschaftlich (-> Nationalökonomie) erstrebt er die Freiheit für die Wirtschaftssubjekte, für Unternehmer wie Arbeiter, sieht in ungezügelten Konkurrenz ein Stimulanz für den -> Fortschritt, wendet sich gegen -> Privilegien, Monopole und Kartelle, auch etwa der Arbeitnehmer, und setzt sich für den freien Handel ein.
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Loge
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M
 
Manufaktur
Frühform des kapitalistischen industriellen Betriebes mit einer Blütezeit im 17./18. Jahrhundert. Die Handwerkstechnik blieb im wesentlichen erhalten, Manufakturen wurden jedoch von rechtlichen und ständischen Bindungen freigestellt.
Der Produktionsprozess ist gekennzeichnet durch Spezialisierung, Arbeitsteilung sowie Serienfertigung für überlokale Märkte und das Vorherrschen von Handarbeit bei geringem Einsatz von Maschinen (im Gegensatz zur Fabrik); charakteristisch für eine Manufaktur ist außerdem die innerbetriebliche Trennung von Leitung und ausführender Arbeit.
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Marktwirtschaft
Dynamische Wirtschaftsordnung, in der die Güterproduktion und der Güterverbrauch durch eine freie Preisbildung auf dem Markt gesteuert werden – also dezentral durch Produzenten und Verbraucher nach den Regeln von Angebot und Nachfrage. Sie setzt die (in der Regel vom Staat garantierte) Freiheit wirtschaftlichen Handelns voraus (-> Liberalismus) und zugleich den Wettbewerb der Produzenten, um einen für die Verbraucher günstigen Preis zu erzielen. Der Staat gibt dabei für Kaufleute und Produzenten die gesetzlichen Regeln vor, die für alle gleich sein müssen. Gegenüber der „freien“ M., die staatliche Regelungen auf ein Minimum beschränkt und auch das Verhältnis zwischen Arbeitern und Unternehmern freien Absprachen überläßt, herrscht heute in Mitteleuropa eine sog. „soziale“ M. mit Regelungen des Arbeitsrechts, des Arbeitsschutzes sowie mit der an Arbeitsentgelte geknüpften Daseinsvorsorge (für Krankheit und Alter).
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Maschine
Eine von Menschen gebaute Vorrichtung zur Übertragung von Energie (Arbeitsmaschinen) oder zur Erzeugung von Kräften (Antriebs- oder Kraftmaschinen). Arbeitsmaschinen gibt es seit der Stein- und Bronzezeit (Tierfallen, Drehbohrer, Töpferscheibe usw.). Frühe Kraftmaschinen, die eine Energieart in eine andere umsetzen, waren z.B. Göpel (von Pferden oder Menschen gedrehte Hauptwelle, über die mit einem Gestänge eine Arbeitsmaschine betrieben wird, als Tret- oder Rundganggöpel z.B. zum Betrieb von Pumpen), Wasser- und Windmühlen (seit dem 11./13. Jahrhundert). Im späten 18. Jahrhundert kam die -> Dampfmaschine, um 1900 der Verbrennungs- und der Elektromotor als Kraftmaschinen hinzu.
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Massenproduktion
Massenhafte Herstellung eines Produktes, in der Regel mithilfe von à Maschinen in einer à Fabrik.
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Mechanisierung
Ersetzung von Handarbeit in der Landwirtschaft und von handwerklichen Produktionsweisen durch den Einsatz von -> Maschinen
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Mediatisierung
Unterstellung eines reichsunmittelbaren, das heißt nur dem Kaiser untertanen -> Reichsstandes, zum Beispiel einer kleineren Herrschaft, Reichsstadt oder Grafschaft, unter die Landeshoheit eines anderen Reichsstandes
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Menschenrechte
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Merkantilismus
Bezeichnung für die Wirtschaftpolitik im Zeichen des Absolutismus, die das wirtschaftliche Interesse des Staates auf eine positive Handelsbilanz mit möglichst hohen Überschüssen ausrichtet, um Geld in das Land zu holen und so möglichst hohe Geldmittel für staatliche Ausgaben für Hof, Armee und Verwaltung zu gewinnen und den Staat so zu kräftigen. Die Ziele dieser Politik sind Bevölkerungsvermehrung, wirtschaftliche Autarkie (Freiheit von Importen), Aufbau einer großgewerblichen, exportorientierten Produktion, auch und in staatlicher Regie, und die Verarbeitung von Rohstoffen im Lande; Mittel sind eine Handels- und Schutzzollpolitik, Auswanderungsverbote, Verbesserung der Verkehrswege, Privilegien und Subventionen für Manufakturgründungen. Der Begriff wurde von den Gegnern geprägt, den französischen Physiokraten, die die landwirtschaftliche Produktion als Grundlage des Nationalreichtums ansahen, und von Theoretikern des -> Liberalismus wie Adam Smith.
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Migration
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Mobilität
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Modern, Moderne, Modernisierung
Siehe „Begriff Moderne / Modernisierung“
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Mythos
Mythos (griech. Erzählung, Sage) hat verschiedene Bedeutungen: zum einen sind damit Götter- und Heldensagen gemeint, die Weltschöpfungs- und Weltuntergangssagen, die in der Mythologie als primitive Weltbetrachtung, als Ausdruck eines archetypischen Stadiums der Bewusstseinsentwicklung verstanden werden. Zum anderen versteht man unter Mythos aber auch das legendäre Bild einer welthistorischen Persönlichkeit oder eines welthistorischen Ereignisses. Mit Mythos werden ebenso „mythisierte“ politische Begriffe, wie Nation oder Reich, verbunden.
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N
 
Nahrungsprinzip
Grundprinzip der Zunftverfassung: Jeder Zunftmeister soll von seinem Gewerbe leben und seine Familie ernähren können (-> Zunft).
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Nation
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Nationalismus
Haltung, die den Wert der eigenen Nation vor anderen Nationen überbetont.

Nach den Kriegen gegen das napoleonische Frankreich wurde in den deutschen Staaten der Wunsch nach einem -> Nationalstaat laut, dem der 1815 gegründete -> Deutsche Bund nicht gerecht werden konnte. Die deutschen Fürsten und Monarchen waren nicht bereit, ihre souveränen Staaten zu einem einzigen zusammenzuschließen und so an Macht einzubüßen.
Zu Anfang des 19. Jahrhunderts waren es vor allem liberale, bürgerliche Kreise, und vor allem Studenten die gemeinsam mit der Forderung nach politischer Mitbestimmung auch den Ruf nach einem gesamtdeutschen staat erhoben. Am nächsten war man diesen Zielen 1848, doch die Revolution, die zu einer konstitutionellen deutschen Monarchie führen sollte, scheiterte am Widerstand der Fürsten. Erst 1871 nach dem Krieg gegen Frankreich, wurde ein Nationalstaat gegründet.
Zwar waren nicht alle Deutschen Bürger dieses neuen Staates, da Österreich nicht beitrat, und es lebten große Gruppen anderer Nationalitäten im Reich, so etwa in den polnischen Gebieten Preussens, aber der Wunsch der Nationalisten war erfüllt.
In der Folge wandelte sich der Nationalismus. Hatte man vor der Reichsgründung mit dem Begriff den Wunsch nach einem Nationalstaat verbunden, so wurde nach der Reichsgründung der Nationalismus zu einem Überlegenheitsgefühl über andere Nationen. Waren es zu Anfang des 19. jahrhunderts die liberalen Bürger und Akademiker gewesen, die national gesinnt waren, so waren es am Ende des Jahrhunderts die Konservativen, der Adel und das Militär.
Der Begriff des Nationalismus in seiner heutigen negativen Bedeutung geht auf diese Epoche zurück.
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Nationalökonomie
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Nationalstaat
Ein Staat, der von einer -> Nation getragen wird, im Gegensatz zum Vielvölkerstaat. Idealerweise umfasst ein Nationalstaat alle Mitlieder des Staatsvolkes und keine anderen Nationalitäten. Im 19. jahrhundert entstand in Deutschland ein -> Nationalismus, der sich gegen die Zersplitterung in viele Kleinstaaten wandte und einen gemeinsamen Staat aller Deutscher forderte. Erst mit der Reichsgründung von 1871 wurde der Wunsch nach einem deutschen Nationalstaat weitgehend erfüllt.
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Nationalversammlung
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Naturrecht
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O
 
Öffentlichkeit
Unter „Öffentlichkeit“ versteht man im weitesten Sinne alles, was nicht privat ist. Sämtliche Angelegenheiten, die mit dem Staat, politischen, religiösen oder kulturellen Gemeinschaften, oder mit der Bevölkerung als ganzer zu tun haben, nennt man öffentlich.
Dieser Bereich umfasst also alles, was theoretisch jedem Menschen offensteht. Jeder könnte in einen Verein eintereten, mit einer Behörde zu tun haben, in ein Theater gehen oder ähnliches, weshalb diese Einrichtungen alle als öffentlich bezeichnet werden.
Unter „öffentlicher Hand“ versteht man die „Hand“ des Staates. Der Ausdruck wird vor allem in Wirschaftsbelangen benutzt, wenn z.B. die „öffentliche Hand“ Aufträge an Unternehmen vergibt. „Die Öffentlichkeit“ im engeren Sinne umfasst die Medien - also Zeitungen, Rundfunk und Internet - sowie ihre Benutzer. Jemand der „an die Öffentlichkeit geht“, wendet sich an die Leser/ Zuschauer/ Zuhörer des Mediums bzw. der Medien an die er sich richtet.
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P
 
Pauperismus, Pauperisierung
(von lat. pauper = arm) Verelendung der unteren Bevölkerungsschichten in der Zeit der Vor- und Frühindustrialisierung, die bereits im -> Vormärz mit dem Begriff P. bezeichnet wurde. Diese Massenarmut enstand vor dem Hintergrund einer explosionsartigen Bevölkerungsvermehrung, gerade in der Phase des Übergangs von der alten Wirtschaftsordnung (-> Grundherrschaft, -> Zunft) zu neuen Ordnungen und Produktionsweisen. Erst langsam seit Mitte des 19. Jahrhunderts, mit der Durchsetzung und Verbreitung industrieller wie neuer agrarischer Produktionsweisen, konnte die Massenarmut schrittweise überwunden werden.
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Pietismus
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Pressefreiheit
Meinungsfreiheit der Presse, d.h. keine Einschränkung durch ->Zensur und keine Manipulation der Berichterstattung durch staatliche Organe.
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Preußische Reformen
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Privilegien
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Proletariat
Begriff für die verarmte Industriearbeiterschaft. Der einzige Reichtum der Industriearbeiter sind danach die Kinder, die zum Unterhalt der Familie durch Fabrikarbeit beitragen müssen.
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Propaganda
Von lat. "propagare", verbreiten, ausdehnen. Unter Propaganada versteht man allgemein das gezielte Verbreiten von Informationen um andere zu einem bestimmten Handeln zu bewegen. Ob die gestreuten Informationen objektiv wahr oder falsch sind, ist unterschiedlich - wahre Behauptungen sind oft trotzdem sehr einseitig, sie haben, wie auch gezielt lancierte falsche Behauptungen das Ziel, das eigene Handeln zu rechtfertigen und Genger zu diffamieren.
Propaganda findet sich vor allem im politischen Bereich, im Kampf zwischen Parteien um die öffentliche Meinung oder im Konflikt zweier Staaten.
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Protoindustrie, Protoindustrialisierung
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Puddelverfahren
1783 von Henry Cort in Fontley bei Portsmouth entwickeltes und 1784 patentiertes Verfahren zur Erzeugung von Schweiß- oder „Puddel“-Stahl aus Roheisen durch Oxydation der im Roheisen enthaltenen Begleitelemente. Die Eisenmasse wurde erhitzt und im zähflüssigen Zustand unter konstantem Rühren (engl. „puddle“) entkohlt.
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Q
 



 
R
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Restauration
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S
 
Säkularisation
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Säkularisierung
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Souveränität
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Soziale Frage
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Sozialismus
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Sozialpolitik
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Sparkasse
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Staat
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Staatsbürger
Siehe Bürger, Bürgertum
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Stände, Ständegesellschaft
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Sterb- und Gewinnabgaben
In der Agrarverfassung der -> Eigenbehörigkeit in Westfalen die Zahlung einer eigenbehörigen Familie an den Grundherrn beim Tod des Mannes bzw. der Frau (im Todesfall), also eine Art Erbschaftssteuer („Sterbfallabgabe“), bzw. die an den Grundherrn zu entrichtende Abgabe bei der Hofübernahme durch einen Erben bzw. einen neu angenommenen Eigenhörigen („Gewinngeld“) bzw. seines Ehepartners („Auffahrtgeld“). Sterb-, Gewinn- und Auffahrtgelder wurden nach der Leistungskraft des Hofes bzw. der Familie willkürlich vom Grundherrn festgesetzt.
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T
 
Technologie
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Traditional, traditionale Gesellschaft
Einer Tradition entsprechend oder herkömmlich; Traditionalismus ist eine Bezeichnung für die Überzeugung, dass Überlieferung und ihre Inhalte von größerem Wert für das menschliche Leben sind als Veränderung. Diese Überzeugung, auch eine Richtung der philosophisch-theologischen Wissenschaft der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (vor allem in Frankreich), steht in bewusstem Gegensatz zu Aufklärung und Rationalität; in der Geschichtswissenschaft gibt es die Unterscheidung zwischen der „traditionalen“ und der modernen Gesellschaft.
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Transport
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U
 
Unternehmer
Verantwortlicher Leiter (und oft Eigentümer) eines Wirtschaftsbetriebes, der sowohl die wirtschaftliche wie technische Seite der Produktion, die Vermarktung und den Produktionsprozeß bestimmt. Im Sinne des -> Liberalismus war der U. Träger des Risikos und der Initiative und als solcher Garant des wirtschaftlichen und technischen Fortschritts. Im Unterschied zum U. ist der Kapitalist lediglich der Geldgeber, der den enormen Geldbedarf für Investitionen in Bauten, Maschinenpark und Rohmaterial decktvorschießt und dafür am Gewinn teil hat (-> Kapitalismus).
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V
 
Vaterland
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Verein
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Verfassung
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Verkehrswesen
Siehe Transport
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Verleger, Verlagssystem
Vorindustrielle gewerbliche Massenproduktion in Heimarbeit im Auftrag von Kaufleuten („Verleger“) durch selbständige, meist unzünftige Handwerker oder – wenn die Verleger auch Rohstoffe und Arbeitsgerät stellen – durch unselbständige Lohnarbeiter.
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Volkssouveräntität
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W
 



 
X
 



 
Y
 



 
Z
 
Zensur
Von lat. Censura. Informationskontrolle und Informationssteuerung durch einen Staat. Kritische, oder als kritisch oder gefährlich angesehene Schriften, Theaterstücke, Lieder, etc. werden teilweise geschwärzt oder gekürzt, oder ganz verboten, dürfen also weder gelesen oder aufgeführt, noch gedruckt werden. Die Möglichkeiten, sich kritisch zu äußern werden stark eingeschränkt. Man unterscheidet Vor- und Nachzensur, je nachdem ob das zensierte Werk von vornherein verboten wird oder ob es erst nach dem Druck oder der Veröffentlichung zensiert wird.
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Zunft
(auch Amt, Gilde) Genossenschaft von Handwerkern eines Gewerbes, meist in einer Stadt, organisiert nach selbst gegebenen, von der Stadt- und / oder Landesobrigkeit genehmigten Satzungen („Amts-", „Gilde-"- oder „Zunftrolle“) zur genossenschaftlichen Sicherung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Existenz, mit Selbstverwaltung durch meist gewählte Zunftmeister und ein eigenems Gericht für die Angelegenheiten des Gewerbes. Die Zunft besitzt in aller Regel für ihr Gewerbe das Monopol in ihrer Stadt (Zunftzwang), in Abgrenzung zu den Arbeitsfeldern anderer Zünfte. Aus dem -> Nahrungsprinzip folgt die Beschränkung der Mitgliederzahl, der Betriebsgrößen (jeder Meister darf nur ein bis zwei Lehrlinge und Gesellen beschäftigen) und der Konkurrenz. Das Ethos des „ehrbaren Handwerks“ schließt die Verpflichtung zu ehrlicher und guter Arbeit ein, die von der Zunft überwacht wird (z.B. durch Stempelung von Zinn und Silber). Politische Vertretungsrechte der Zünfte, oft im Mittelalter erstritten, wurden im 17./18. Jahrhundert abgebaut. Von ihren Anfängen und bis zu ihrem Ende war sie – vor allem in katholischen Gebieten – auch eine religiöse Gemeinschaft mit bruderschaftlichen Zügen. Als eine statische Wirtschaftsordnung geriet sie wie die -> Grundherrschaft durch die Idee des -> Fortschritts, wie sie die aufklärerische Staatstheorie (Kameralismus) formulierte, und durch die -> Nationalökonomie unter Druck und fand durch die -> Gewerbefreiheit ihr Ende.
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