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Die Funktion der Reichsstände
 

Grundriss des Ständesaals im „Pallast der Stände“ in Kassel, 1810
Bildnachweis
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Im Gegensatz zu den ehemaligen Reichständen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erinnern die Reichstände des Königreichs Westphalen an den Typus der modernen Volksvertretung, wie er sich heute in Westeuropa durchgesetzt hat: Während die Reichstände des Alten Reiches per Geburtsrecht im Reichstag saßen, wurden die westphälischen Reichsstände gewählt (von den Departementskollegien). Sie hatten damit repräsentativen Charakter. Und während im alten Reichstag nach den Gruppen der Reichsfürsten, der Kurfürsten und der Reichsstädte abgestimmt wurde – wobei jede dieser „Bänke“ eine Stimme zukam -, durfte jeder westphälische Abgeordnete sein Votum als Einzelperson abgeben. Zudem hatten die alten deutschen Reichsstände nicht öffentlich getagt – im westphälischen „Pallast der Stände" dagegen waren Sitzreihen für das interessierte Publikum vorgesehen. Außerdem wurde das Protokoll der Sitzungen im „Moniteur“ veröffentlicht.
All diese Kriterien entsprechen den heutigen Vorstellungen eines modernen repräsentativen Volksvertretung, dennoch ist von späteren Historikergenerationen weniger von einem Früh- als von einem Scheinkonstitutionalismus die Rede gewesen.
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