Die Planung öffentlicher Bauaufgaben – und dazu zählten die unter Staatsaufsicht stehenden Kirchenge- meinden im preußischen Westfalen – wurden von den Landbau- meistern erledigt, möglichst material- und kostensparend. Schulbauten etwa plante der Landbau- meister Pistor nach einem Schema – wobei wohl aus Kostengründen die Ausführung in Bruchstein bzw. in Fachwerk den örtlichen Bautraditionen folgte, wie diese zwei
Beispiele zeigen.
Die evangelischen und katholischen Kirchengemeinden waren
Schulträger, das heißt, es gab ausschließlich konfessionelle Volksschulen. Die Finanzierung der Schulen erfolgte über das Schulgeld, dass die Eltern entrichten mussten, und die Schulfonds der Kirchengemeinden. Die Kirche regelte die Ausbildung, Prüfung und Einstellung der Lehrer. Während sich im Königreich Westphalen nur wenig an dieser Praxis änderte, bemühte sich die großherzoglich bergische Regierung zumindest was die Prüfung der angehenden Lehrer anging um eine gewisse Vereinheitlichung und versuchte, ihren Einfluss auf das Bildungsystem auf Kosten der Kirche auszubauen.