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Die evanglische Kirche in Westfalen und im Rheinland
 

Evangelische Kirchenverfassungen im Großherzogtum Berg und im Königreich Westphalen 1806-1813
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Seit dem 16. Jahrhundert bestand die evangelische Kirche in Westfalen und im Rheinland aus konfessionellen Gemeindeverbänden, die entweder presbyterial-synodal oder konsistorial verfasst waren. Das Verhältnis zur Obrigkeit lässt sich mit dem Bild einer „Ehe von Thron und Altar" beschreiben.

Als nach 1800 die französischen Modellstaaten in Deutschland, das Königreich Westphalen und das Großherzogtum Berg, gegründet wurden, griffen die neuen Obrigkeiten in die alte Verfassung der Kirchen nicht ein. Allerdings kam es im Großherzogtum Berg zu Auseinandersetzungen um die Aufhebung kirchlicher Privilegien und die Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgaben, die bisher von der Kirche wahrgenommen worden waren. Konkret ging es dabei vor allem um Steuerprivilegen, Schulwesen und Armenpflege.
Im Königreich Westphalen dagegen kooperierten evangelische Kirche und Staat eng miteinander. Erst nach 1815 stritten sich Kirche und preußische Krone um eine neue Kirchenverfassung.
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