In Westphalen wurde das Vermögen der Klöster 1808 einer besonderen Domänenverwaltung unterstellt und die Aufnahme von Novizen verboten. Ein Jahr später verkaufte der Staat sechs Frauenklöster für 2,2 Mio. Francs an den Geheimen Finanzrat Israel Jacobson. Bis Sommer 1810 wurden weitere neun Klöster versteigert. Die Einnahmen aus klössterlichen Pfründen wurden zur Hälfte für die Bezahlung der von Napoleon ausgegebenen
Dotationen verwendet. Im Dezember 1810 erfolgte die Aufhebung der übrigen Klöster und Stifte sowie der Domkapitel zu Hildesheim, Paderborn und Fulda. Der Klosterbesitz wurde – zum Teil weit unter dem Schätzwert – veräußert (etwa Kloster Gehrden, auf 600.000 Francs geschätzt, wurde für 350.000 Francs an den Präsidenten der Finanzsektion, Graf Bocholtz). Nur wenige Bettelordensklöster und Mädchenbildungsanstalten entgingen der Auflösung.
Ähnlich radikal wirkte sich die Säkularisation im Großherzogtum Berg nur in den nördlichen Bereichen aus, die 1810 dem Kaiserreich Frankreich unterstellt wurden. Waren bisher nur die kontemplativen Orden betroffen - wobei immerhin 45 Klöster überlebten -, führte die kaiserliche Verwaltung zum 1. Januar 1812 die radikale Säkularisation durch. Aller Grundbesitz der Stifte und Domkapitel wurde als „Nationalgut“ („Bien Nationale“) der Domänenverwaltung unterstellt, die im Laufe der Jahre 1812 und 1813 zahlreiche Grundstücke versteigerte, wie auf dem abgebildeten Plakat angekündigt.