
Mit der von ihm erarbeiteten preußischen Städteordnung von 1808 legte der Freiherr vom Stein den Grundstein für die kommunale Selbstverwaltung im heutigen Deutschland. Sein damaliger Entwurf blieb im Lauf der Geschichte nicht unverändert und kann auch nicht als im heutigen Sinne demokratisch angesehen werden – aber die Kernideen der heutigen Selbstverwaltung der Gemeinden wurden mit der Städtereform Steins erstmals umgesetzt. Baustein 2 beschäftigt sich mit diesem wohl wichtigsten Teil des preußischen Reformwerks, das allerdings in den Städten der Provinz Westfalen erst ab 1835 umgesetzt wurde.
Zum Einstieg wird die politische Situation in Preußen und Westfalen in Erinnerung gerufen (Wiederholung aus » Baustein 1) und ein kurzer Überblick über die Vorgeschichte der Gemeinden und ihrer Stadtrechte gegeben (» Info 2.01, » M 2.01). Hauptthema der folgenden Erarbeitungsphase ist die Frage, welche Ziele Stein mit der Städtereform erreichen wollte und mit welchen Mitteln diese Leitideen umgesetzt werden sollten.
Dazu werden den Schüler/innen zeitgenössische Zitate zu zwei Themenbereichen zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe sie diese Reformziele herausarbeiten können: ein Schwerpunkt sind die mit den Mitwirkungsrechten der Bürger verknüpften Aspekte ("Gemeinsinn", Bildung, Bedingungen für das Bürgerrecht –
» M 2.02), den zweiten Schwerpunkt bilden die gewünschten Auswirkungen der Städtereform auf andere Bereiche von Staat und Gesellschaft (Wirtschaftliche Entwicklung, Regierung, Heeresreform – » M 2.03). Abschließend untersuchen die Schüler/innen anhand von Auszügen aus dem Text der Städteordnung von 1808 (» M 2.05, » M 2.04), wie die Reformziele umgesetzt werden sollten.
Vertiefend wird dann die Frage untersucht, aus welchen Gründen die Städteordnung von 1808 nicht dem heutigen Verständnis von Demokratie entspricht. Hier kommt vor allem die Kopplung des Bürgerrechts an den Besitz von Eigentum, die Beschränkung des Wahlrechts auf Männer und die Tatsache zur Sprache, dass der größte Teil der Stadtbewohner nach wie vor von den Mitsprachemöglichkeiten ausgeschlossen war.
Auch dieser Baustein behandelt die besondere geschichtliche Entwicklung in Westfalen. Dabei werden die in den französisch besetzten Gebieten (von 1809 bis 1815) eingerichtete Munizipalverfassung und deren Besonderheiten, die Widerstände gegen die Stein'sche Städtereform von 1808 und die schließlich für die neuen Provinzen Westfalen und Rheinland beschlossene "Revidierte Städteordnung" von 1831 thematisiert (» M 2.08 ,
» M 2.09, » M 2.10). Dieser Punkt kann – soweit vorhanden – von den Lehrpersonen auch mit Materialien zur eigenen Stadtgeschichte ergänzt werden (zur Einführung der Revidierten Städteordnung in den Städten Westfalens siehe auch » Info 2.02).
Ein fiktives Interview von zwei Schülerzeitungs-Reportern mit dem Freiherrn vom Stein (» M 2.12) fasst die wesentlichen Gedanken zur Städteordnung noch einmal zusammen und wirft durch die Erläuterungen der jungen Journalisten einen ersten Blick auf die heutige Gemeindeordnung in NRW.
Als Hausaufgabe zur Vorbereitung von » Baustein 3 erhalten die Schüler/innen nun den arbeitsteiligen Auftrag, mit Hilfe eines Schemas und anhand von Fragen zu recherchieren, wer aktuell in ihrer Gemeinde den/die Bürgermeister/in stellt, im Stadtrat vertreten ist etc. und welche Mitsprachemöglichkeiten die Bürger/innen haben (» M 2.13). Dazu können entsprechende Broschüren der Stadt in der Klasse verteilt, Bürgerberatungsstellen aufgesucht oder auch im Internet recherchiert werden.
» Info 2.01
Entwicklung des deutschen Kommunalrechts
» Info 2.02
Revidierte Städteordnung in Westfalens Städten
» Info 2.03
Preußische Städteordnung von 1808
» Info 2.04
Revidierte Städteordnung von 1831
» M 2.01
Begriffsklärung: "Gemeinde" und "kommunale Selbstverwaltung"
» M 2.02
Ziele der Städtereform: Bürger
» M 2.03
Ziele der Städtereform: Staat und Gesellschaft
» M 2.04
Preußische Städteordnung von 1808 (Schema)
» M 2.05
Preußische Städteordnung von 1808 (Textauszug)
» M 2.06
Rechte und Pflichten der Einwohner ab 1808
» M 2.07
Bevölkerungsstruktur und Bürgerrecht
» M 2.08
Der lange Weg zur Revidierten Städteordnung in Westfalen
» M 2.09
Revidierte Städteordnung von 1831
» M 2.10
Münsters Stadtverfassung nach 1835 (Schema)
» M 2.11
Rechte und Pflichten der Einwohner nach 1831
» M 2.12
Fiktives Interview mit Freiherr vom Stein
» M 2.13
Wer entscheidet in unserer Gemeinde? (Hausaufgabe)
» M 2.14
Folie zur Hausaufgabe