Eingabe translozierter Kulturobjekte
Objekte, die von einer Adresse zu einer anderen versetzt werden, sollten als zwei getrennte Objekte mit jeweils eigener Adresse eingegeben werden - mit Verweisen aufeinander.
Beispiel: der denkmalwerte Speicher wird von Gemeinde A Str. 1 nach Gemeinde B Str. 2 versetzt.
Objekt: Gemeinde A, Straße 1
- Löschung aus der Denkmalliste der Gemeinde A vermerken.
- In Verwaltung / Objektbenennung wird bemerkt „Translozierung nach Gemeinde B Str. 2“ – das ist dann bereits in der Übersicht zu lesen.
Objekt: Neuerfassung in Gemeinde B, Straße 2
- in Verfahren die Translozierung / Umsetzung sowie ggfs. die erneute Eintragung, diesmal in die Denkmalliste der Gemeinde B eingegeben.
- Zu der nun aktuellen Adresse, Gemeinde B Str. 2 wird die „ehemalige Adresse“ Gemeinde A Str. 1 eingegeben.
Das Verfahren gilt auch, wenn die Versetzung innerhalb eines Ortes stattfindet. Da man die Gemeinde dann aber wohl kaum dazu bringen kann, ein denkmalwertes Objekt aus der eigenen Liste erst zu löschen und dann dort wieder einzutragen, wird der Denkmalwert auf den neuen Standort übertragen und am alten entfernt.
Sinngemäß ist zu handeln, wenn die Objekte keine Denkmäler sind oder bleiben.
Selbstverständlich muss diesen Einträgen ein konkretes Verfahren vorangehen.