Adresse
Die Verwendung von Postanschriften ist das historisch gewachsene System innerhalb der Denkmalpflege, auf das auch heute noch nicht verzichtet werden kann. Sämtlicher Schriftverkehr nimmt auf diese postalische Anschrift Bezug, Ablagesysteme arbeiten nach Ort und Straße. Wenngleich die Verortung nach postalischer Anschrift Mängel aufweist, so wird es auch weiterhin benutzt werden müssen.
Mängel der Adressierung sind:
- Gebäude besitzen unter Umständen keine Hausnummer.
- Es wurde nach der Zielanschrift des Postverkehrs adressiert, das nicht gleichzeitig das Objekt ist (Pfarrbüro vs. Kirche).
- Wegekreuze besaßen noch nie Hausnummern, die Zuweisung der nächsten Adresse ist gemäß den nachfolgenden Punkten nicht eindeutig genug.
- Umbenennungen der Straßenbezeichnung lassen sich nicht automatisiert durchführen.
- Durch Grundstücksteilungen kann die Verortung u.U. nicht eindeutig genug sein.
- Zusätzliche Gebäude zwingen die Kommunen zu Änderungen der Hausnummerierungen, die Adresse ist plötzlich eine andere.
- Gebäudekomplexe können mehrere Hausnummern besitzen.
Gebäude: Gebäude(-teile) besitzen im Allgemeinen mindestens eine Anschrift. Diese Anschrift kann man amtlichen Unterlagen entnehmen. Lieferant dieser Unterlagen sind die Katasterämter. Mit geringer zeitlicher Verzögerung (max. ein Jahr) werden diese Informationen durch die Landesvermessung zur Verfügung gestellt. Eine Adressauskunft sowie die ALKIS-Karten sind in KLARA integriert. In der ALKIS-Karte haben diese Gebäude eine Hausnummer.
Minimalste Angabe ist immer der Ort. Ergänzen Sie sofern möglich um den Ortsteil, Straße und Hausnummer. Übernehmen Sie nach Möglichkeit die Vorgabe der Datenbank. Unter "Lagebeschreibung" sind bei fehlender Straßen und Hausnummernangaben ergänzende Angaben zu machen. Beispiel: In der Nähe der Wegegabelung nach Musterstadt; bei Hausnummer 123; westlich von ...
Ausnahmen: Kirchen, Feldscheunen, Friedhofskapellen, Aussichtstürme etc.
Diese Gebäude können in der ALKIS-Karte keine Hausnummer besitzen. In diesem Fall sind solche Gebäude durch die Adresse nicht recherchierbar. Bitte machen Sie ergänzende Angaben unter "Lagebeschreibung".
Ausnahmen: Wegekreuze, Bildstöcke etc.
Innerörtlich wird bestimmt noch die Angabe eines Straßennamens möglich sein, außerhalb der Bebauung (z.B. bei Wirtschaftswegen) ist eventuell noch nicht einmal dies der Fall. Dann müssen ergänzende Angaben unter "Lagebeschreibung" angeben werden.
Ausnahmen: an Straßenecken, Wegegabelungen etc., größere Bereiche
Sofern mehrere Hausnummern oder Straßen betroffen sind besteht die Möglichkeit zusätzliche Anschriften einzugeben.