Regest

Datum 1532-03-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Arnd von Raesfeld und seine Frau Nelle überlassen Herrn Bernd Hopynck, Vikar zu Billerbeck, einen Rentbrief über einen Gulden, der jährlich auf Tag Antonii confessoris aus dem Haus Ernst Hoteners, Bürgers zu Coesfeld, zu zahlen ist. Ferner verkaufen sie ihm zwei Briefe einer jährlichen auf Lichtmess fälligen Rente, versiegelt von Albert Wichgers, Bürger zu Coesfeld, aus dem Hause Johanns von der Ardt, Bildhauers (beldensnyder) und Bürgers zu Coesfeld. Dazu überweisen sie dem Vikar ein Stück Land von etwa fünf Scheffelsaat auf dem Billerbecker Berg, genannt "im Gendyrkes Holken" und gelegen vor der "Voestege", dessen Furchennachbarn Wesselinck und de Bremer sind. Über diese beiden Gulden und das Stück Land kann der Vikar nach eigenem Gutdünken verfügen und jährlich dafür alle Samstage, wenn man Unserer Lieben Frau messe singt, eine Memorie halten ("ministreren") und als Präsenz denjenigen, die Evangelium, Epistel und Alleluja singen einen halben "raderwyt pennynck" geben. Zum Ministrieren sind bestimmt der Rektor der St. Ludgerus-Kapelle und der Kaplan zu Hameren. Wenn einer von ihnen nicht teilnimmt, soll der Vikar Bernd Hopynck dessen Stelle einnehmen und dafür das Geld einbehalten, wie dies im Hauptbrief näher bestimmt ist. Dazu gibt der Pastor zu Billerbeck, Gerhard Garthuis, seine Zustimmung.

Siegelankündigung Gysebert Kettelers, Domporpst zu Paderborn, Domherr zu Münster und Archidiakon zu Billerbeck, und des genannten Billerbecker Pastors.
Archiv   Hameren (Dep.)
Bestand   Hameren, Haus, Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1779
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur Urk. 81
Überlieferungsart Ausf., Perg.; 3 anh. Siegel 1. des Arnd von Raesfeld, 2. des Pfarrers, 3 Arnd von Raesfelds. Abschriften auf Papier als Urk. 80 und Urk. 81.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-01-17
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