Regest

Datum 1549-05-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Wilhelm, Herzog von Kleve
Titel/Regest Herzog Wilhelm von Kleve bestätigt die Offenhauserklärung des Schotte Frydag zu Buddenburg: Schotte Frydag erklärt die Buddenburg zum Offenhaus für den Herzog, so dass dieser das Haus mit seinen Leuten in Kriegs- und Friedenszeiten nutzen kann. Wenn der Herzog in Fehdezeit vom Haus Buddenburg Besitz genommen haben sollte, kann Schotte Frydag das Recht in Anspruch nehmen, dass ihm bis zur Beendigung der Fehde in der Buddenburg oder an einem anderen Ort Aufenthalt geboten wird. Wenn im Gericht Buddenburg Brüchten anfallen, sollen sie halb dem Herzog und halb Schotte Frydag überwiesen werden. Die Brüchten von Buddenburger Hörigen stehen Schotte Frydag allein zu. Wenn Schotte Frydag die Absicht haben sollte, das Haus Buddenburg zu verkaufen, so soll er es zunächst dem Herzog anbieten.
Vermerke RV
Archiv   Buddenburg, Haus
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 8
Benutzungsort Stadtarchiv Lünen
Überlieferungsart Ausf. - Perg.; 38x31 cm
Siegel anh. Siegel, gut erhalten.
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-01-17
Datum Änderung 2011-02-10
Aufrufe gesamt 6670
Aufrufe im Monat 323

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