Regest

Datum 1725-09-14 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Eheberedung zwischen Johann Moritz v. Oeynhausen, kurkölnischer Kammerherr, Erbherr zu Grevenburg, und Maria Spiegel v. Pickelsheim aus dem Hause Schweckhausen, älteste Tochter des + Georg Spiegel v. Pickelsheim, hessischer Obrist-Stallmeister und Erblandmarschall des Hochstifts Paderborn: Die Braut erhält 4.000 Rtlr. Brautschatz, die zur Abfindung der Schwäger und Brüder des Bräutigams verwendet werden. Der Bräutigam verspricht der Braut als Gegengabe 4.000 Rtlr. aus den Lehngütern. Das Wittum soll bestehen aus jährlich 400 Rtlr., freier Wohnung auf Grevenburg, dem sogenannten Drostenhause, nebst Garten und Stallung, freies Brennholz, 4 Kühe zu füttern und frei im Greventeich zu hüten; wenn sie andernorts wohnen will, erhält sie weitere 40 Rtlr. jährlich, aber keine Kühe und kein Brennholz. Stirbt er, ohne Söhne zu hinterlassen, so erhält die Witwe das genannte Wittum, solange sie nicht wiederheiratet. Sind Söhne vorhanden, so kann sie wählen zwischen dem Wittum oder Rückzahlung ihrer 4.000 Rtlr. Brautschatz. Schreitet sie zur 2. Ehe, so erhält sie von den Söhnen die 4.000 Rtlr., von den Lehnsfolgern aber (wenn kein Sohn vorhanden oder gestorben ist) 6.000 Rtlr. auf Lebenszeit die Zinsen von 2.000 Rtlr., muß aber auf das Wittum verzichten. Stirbt die Braut vorher, ohne Kinder zu hinterlassen, so erhält ihr Mann von den 4.000 Rtlr. Brautahatz 2.000 Rtlr., die übrigen 2.000 gehen an die Erben der Braut zurück. Stirbt die Braut als Witwe ohne Kinder, so fallen 2.000 Rtlr. ihres Brautschatzes an die Lehnsfolger, die übrigen 2.000 an ihre Erben. Sind aber Kinder vorhanden, so behalten sie das mütterliche Erbe und erben, falls ihr Vater zur 2. Ehe schreitet, mit den Kindern 2. Ehe zu gleichen Teilen. Den Töchtern (wenn keine Söhne vorhanden sind) sollen die Lehnsfolger je 2.000 Gulden als Mitgift geben, sind es mehr als 3, dann jeder 1.000 Gulden. Sterben sie unverheiratet, so bleibt der Brautschatz beim Hause. Bräutigam und Braut verpflichten sich, das vom Brautvater am 29.12.1719 zu Carlshafen errichtete Testament zu respektieren. Unterschrift und Petschaft. 1) J. M. v. Oeynhausen 2) Soiffia Christine v. Haxthausen, Witwe v. Oeynhausen (Mutter) 3) F. A. v. Oeynhausen 4) Carl Eberhard Gustav v. Oeynhausen 5) Maria Spiegel v. Pickelsheim 6) Anna Sophia Witwe v. Spiegel geb. v. Stockhausen 7) Hans Hermann v. Stockhausen´ 8) Hans Friedrich v. Stockhausen 9) Christoph Wolrad Eggerding, namens des jungen Otto Henrich Hermann v. Oeynhausen.
Archiv   Grevenburg
Bestand   Grevenburg, Urkunden |   alle Regesten
Signatur Urk. 49
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Siegel Petschaft. 1) J. M. v. Oeynhausen 2) Soiffia Christine v. Haxthausen, Witwe v. Oeynhausen (Mutter) 3) F. A. v. Oeynhausen 4) Carl Eberhard Gustav v. Oeynhausen 5) Maria Spiegel v. Pickelsheim 6) Anna Sophia Witwe v. Spiegel geb. v. Stockhausen 7) Hans Hermann v. Stockhausen´ 8) Hans Friedrich v. Stockhausen 9) Christoph Wolrad Eggerding, namens des jungen Otto Henrich Hermann v. Oeynhausen.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2010-10-13
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