Regest

Datum 1662-01-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Bürgermeister und Rat der Stadt Bocholt (Bocholdt) bekunden, daß sie ihren Mitschöffen Alexander Hulßhorst bei Abrechnung der Schatzung über die Rawersclucht 1660 an Servisgeldern, Hafer und Roggen 75 Taler schuldig geblieben sind. Dafür übereignen sie ihm ein Stück Gartenland. Die Stadt behält sich den Wiederkauf vor. Das Gartenland liegt mit einem Ende an der Stadt Rawerpforte, mit der anderen Seite an dem gepachteten Garten des Johanßen Bruns; einerseits am gemeinen Weg, andererseits nahe der Binnengräfte an der Viehpforte gelegen. Der Schöffe soll das Land solange zur Nutzung in Pacht behalten, bis die Schuldsumme abgelöst ist. Die Stadt verspricht Schadloshaltung. Der Wiederkauf des verpfändeten Landes muß ein viertel Jahr zuvor angekündigt werden.

Siegler: Bürgermeister und Schöffen mit Sekretsiegel der Stadt.
Vermerke Unterschrift des Sekretärs Johannes Bahm;

Dorsalvermerk: "dem hoff an die porte"
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 222
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 222
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Siegel ab
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2010-07-15
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