Regest

Datum 1653-03-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Hildesheim, 1653 Mai 5)
Titel/Regest Vor dem Offizial des kurkölnischen Hofgerichts Arnsberg erscheinen in diesen Schriften Wilhelm von Hörde, Domscholaster zu Hildesheim, Prost zum heiligen Kreuz in Hildesheim, Herr zu Störmede und Rixbeck, und Jobst Bernhard Korff zum Harkotten. Am 18. September 1647 hatte der Domscholaster dem Korff eine Schenkung gemacht, deren gerichtliche Bestätigung bisher nicht erfolgt ist. Wilhelm von Hörde bekräftigt nunmehr diese Schenkung und schenkt erneut seinem Neffen Jobst Bernhard von Hörde sein gesamtes bewegliches und unbewegliches Eigentum als donatio inter vivos, behält sich jedoch den Nießbrauch Zeit seines Lebens vor. Korff nimmt die Schenkung dankend an. Der Offizial wird nun ersucht, diese Schenkung von Gerichts wegen, da sie 500 Schilling übersteigt, zu bestätigen.

Transfix, 1653 Mai 2: Der Offizial des erzbischöflichen Arnsberger Hofes mit Sitz in Werl, dem die Schenkungsurkunde vorgelegt wurde, bestätigt die Schenkung und Annahme zwischen Wilhelm von Hörde und Jodocus Bernhard Korff zu Harkotten, Störmede etc. durch die gegenwärtige Urkunde, die an der vorgelegten Schenkungsurkunde befestigt wird. Der Offizial lässt siegeln und den Notar unterschreiben.

Ausfertigung, Pergament, lateinisch, anh. Siegel in Holzkapsel, Unterschrift des Notars Franciscus Herxhage.
Archiv   Harkotten II (z. T. Dep.)
Bestand   Harkotten, Urkunden |   alle Regesten
Signatur HarKo.Har.Uk.211
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur I H 1 d. N. 26
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 2 anh. Siegel in Holzkapsel: 1. Wilhelm von Hörde, 2. Jobst Bernhard Korff (Bild: geteilter Schild: links Wappen Korff, rechts Wappen Hörde)
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2013-01-29
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