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Regest |
Datum |
1608-11-21 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Titel/Regest |
Nachdem Bernhardt Sylvester von Hörde zu Störmede von Johan Caspar von Plettenberg, Lizentiat der Rechte und fürstl. münsterischer weltlicher Hofrichter, wegen einer Forderung von 4500 Goldgulden und 3.500 Rtlr., die ihm als kindliches Erbteil seiner Mutter zustehen, und 1.000 Rtlr. rückständiger Zinsen laut vorgezeigter Urkunde die Immission in den adeligen Sitz Kolvenburg mit den zugehörigen Gütern und Rechten im Ksp. Billerbeck erhalten hat, ist nun Henrich Dirckingh vor Henrich Valcke zu Wersch, des Erzbischofs Ernst zu Köln als Administrators des Stifts Münster verordneten Gograf zu Hastehausen, gekommen und hat für seinen Mandanten bei Strafe von 500 Goldgulden die wirkliche Einweisung in das Gut verlangt. Der Gograf hat den Kläger durch den Gogerichtsvogt zu Billerbeck in den Sitz einsetzen lassen und untersagt den Dienern der Johanna von Oer, irgendwelche Eingriffe an dem Sitz mit seinem Zubehör vorzunehmen. Hörde ist damit der wahre, unzweifelhafte Possessor. |
Archiv |
Harkotten II (z. T. Dep.) |
Bestand |
Störmede, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
HarKo.Stö.Uk.37 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Ausfertigung-Pergament, Textverlust durch Feuchtigkeitsschäden, anh. Siegel ab, Unterschrift des Gerichtsschreibers Joannes Cottingh. |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2013-01-28 |
Aufrufe gesamt |
7232 |
Aufrufe im Monat |
1 |