| Regest | ||||||||
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| Datum | 1680  Suche DWUD  Suche Portal | Datum Bestand:  früher 
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									später   | ||||||
| Titel/Regest | Graf Ernst Wilhelm von Bentheim erläßt gemäß Landtagsrezeß von Schüttorf vom 19.10.1679 und der Vorschläge der Landtagskommission Folgende Ordnungen: Geldbewilligungsrecht der Stände und Schuldentilgung ? Konsens der Landstände zur Anstellung der Landempfänger und Rezeptoren ? Kaution des Landempfängers und der Rezeptoren ? Eintragung der Kapitalien ? Remissionen ? Schatzungen ? Ausschreibung regelmäßiger Landtage ? Zuschläge ? Landgeld von Zuschlägen ? Eintragungen in den Landbüchern ? Schafttriften ? Register der neuen Ländereien ? Zollfreiheit der Landstände in eigener Sache ? Militärische Einquartierung ? Dienste ? Abschaffung der Stellen des Landeshauptmanns und Landesführers ? Landvermessung ? Verteilung der Lasten. Reglement der Rezeptoren mit Eidformular ? Auszahlung des Generalempfängers und der Unterrezeptoren ? Einrichtung der Rechnungen. Kopie, Papierheft, Unterschrift Hermann von Gesseler | |||||||
| Archiv |  Münster, Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens (Dep.) | |||||||
| Bestand |  Urkunden |  alle Regesten | |||||||
| Signatur | 1701 | |||||||
| Benutzungsort | Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen | |||||||
| Bestellsignatur | Verein für Geschichte und Altertumskunde Westfalens, Abteilung Münster (Dep.) - Urkunden, Nr. 1701 | |||||||
| Projekt |  Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) | |||||||
| Systematik | 
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| Datum Aufnahme | 2011-12-14 | |||||||
| Aufrufe gesamt | 5180 | |||||||
| Aufrufe im Monat | 263 | |||||||
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