Regest

Datum 1581-03-29 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Bruyn Plenck, Schultheis zu Well [1] auf der einen Seite und die hinterbliebenen Erben und Kinder des + Jacob van Guilich auf der anderen Seite, nämlich die mündigen Jaspar, Peter und Johan, für ihre unmündigen Geschwister Johann und Neßken, schließen folgenden Vertrag:

1. Der + Gerrit van Guilich hatte von dem + Rudolph Getaegen in Erbpacht 17 Morgen Land mit Haus, Scheuer und Schuppen angenommen, wofür er laut Urkunde dem Rudolph und seinen Erben 21 Malter Gerste Wellser Maß zahlen sollte. Von dieser Erbpacht haben zunächst der + Rudolph Getaegen und seine Erben und später seine Erben Bruyn Plenck und dessen Gattin Maria, 18 Malter weniger ein Sömmern und ein zeitlicher Herr zu Well 3 Malter und ein Sömmern von Gerrit und seinen Erben jährlich erhalten. Weil durch den Jülischen Krieg alles Land insbesondere in der Herrlichkeit Well verbrannt, verdorben und verwüstet wurde, sahen sich die Kinder des + Jacob van Guilich veranlaßt, benanntem Schultheiß die Erbpacht gegen Rückgabe der 17 Morgen Land durch die Schöffen Johan Gudden und Peter Brouwer gen. Zevltges gerichtlich zu kündigen. Bruyn Plenck nimmt nun durch Vermittlung der beiderseitigen Freunde das Land bei Verzicht auf die Erbpacht unter folgend Bedingungen zurück: Da die Vorfahren der Kinder von den 17 Morgen Land einen Teil ohne Zustimmung des Erbpachtherren entfremdet und vertauscht haben, soll Plenck von den Kindern oder ihren Erben 1 Morgen Land neben Symon Rubben erhalten. Kann Plenck nachweisen, daß ihm noch weiteres Land fehlt, so soll ihm dieses von dem Großen Plack im Band gegenüber Jan van Wels Wert abgemessen werden.

2. Weiterhin vereinbaren die Parteien, daß bei den Gülichen der Getaegen-Kamp und der Keyserlingh bleiben soll. Dafür überlassen sie dem Plenck die neue Weide (Nieweyd), die an einem Ende auf Hynen-Wert und Derick Roloff stößt und am anderen auf den Baussen Graben und den Nortsenweg zuläuft. Für die Verbesserung wollen die Gülicher dem Schultheissen 6 Taler zahlen, jeden zu 30 Brabanter Stüver. Urkundlich stand auf dem Gut Haus, Scheune und Schuppen. Die Scheune brannte im Krieg ab. Für die verlorene Scheune, die 1580 verlorene Pacht und die abgeholzten Bäume erhält Plenck eine einmalige Ersatzzahlung von 100 Talern, der Taler zu 30 Brabanter Stüwer und 1 Malter Gerste nach Gochser Maß. Alle auf das Pachtgut bezüglichen Urkunden sollen dem Schultheis von den Erben Jacobs von Guilich übergeben werden bzw. nichtig sein. Auch sollen die Guilicher zugunsten des Plenck alle früheren Streitigkeiten vor 1580 ausräumen, insbesondere die mit der Frau von Well. Dagegen soll Plenck die vom + Johan Getaegen herstammende Abgabe von 3 Malter und ein Sömmern Gerste nach Weller Maß an den Herrn zu Well zahlen.

3. Die dem Bruyn Plenck von den Guilichern schuldigen 106 Taler werden wie folgt beglichen: 26 Taler und ein Malter Gerste sofort und die restlichen 80 Taler zu Andree (= 30. November) 1581 ohne ein ausdrückliches Handgeld. Da das Gut ein Lehengut war und vor kurzem von den Guilichern bei dem Herrn zu Well durch Urkunde zu einem Erbzinsgut gewandelt worden ist, soll der Schultheiß Plenck jährlich an das Haus zu Well ein Paar Kapaune abgeben und das Gut für zwei Paar Kapaune in Erbzins nehmen.

Neben den Vertragspartnern unterschreiben: Johann Gudde, Herman Hermans, Arnary van Hoeven, Meus Gudden und Leus van Gent; anstelle des schreibunkundigen Gudde unterschreibt Gerhard Hurrt, Bürger zu Goch.

Siegler: Der Schultheiß und anstelle der Kinder, die noch kein Siegel führen: Woltter Fuest, Bürgermeister zu Goch.


[1] Herzogtum Geldern, Niederlande.
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 133
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 133
Material Pergament
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel anhg. Siegel des Schultheiß und des Bürgermeisters; letzteres in der Legende beschädigt
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2010-07-15
Datum Änderung 2011-01-28
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