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Mitteilung vom 04.07.19

Presse-Infos | Soziales

Neues Bundesteilhabegesetz: LWL informiert online und am Telefon

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Westfalen-Lippe (lwl). Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben führen können. Das heißt aber auch, dass sich wichtige Zuständigkeiten ändern. Damit der Übergang für alle Beteiligten problemlos gelingt, bietet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) auf mehreren Wegen Unterstützung.

"Neben der persönlichen Beratung durch die Hilfeplaner steht unser Unterstützungsangebot im Wesentlichen auf drei Säulen", erklärt LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Zum einen hat der LWL eine Internetseite konzipiert, auf der Fragen rund um das BTHG beantwortet werden. "Wichtig war uns dabei, die Fragen zu beantworten, die die Menschen bewegen", sagt Münning. Das heißt: Menschen mit einer geistigen Behinderung erhalten im neuen, stetig wachsenden Online-Wissensportal wichtige Informationen in leicht verständlicher Sprache - zum Beispiel, ob in Zukunft jeder ein eigenes Bankkonto benötigt oder wie die Regelung zum Taschengeld sein wird. Ein weiterer Bereich der Seite beantwortet Fragen, die vor allem für gesetzliche Betreuer relevant sind. Für Leistungserbringer und andere Expertinnen stehen darüber hinaus umfangreicheres Hintergrundwissen und weitergehende Erläuterungen zur Verfügung. Das Wissensportal erklärt außerdem, was sich hinter komplizierten Begriffen wie Teilhabeplanverfahren, Bedarfsermittlungsinstrument oder Lebensunterhaltsbedarf verbirgt.

Das zweite Angebot des LWL ist eine Telefon-Hotline. "Hier kann jeder anrufen, der Fragen zum BTHG hat, egal ob persönlich Betroffener, Angehöriger oder Inklusionsexperte", erklärt Münning. Er geht davon aus, dass die meisten Fragen durch das geschulte Personal der Hotline am Telefon geklärt werden können. Diese Vorgehensweise schaffe nicht nur schnelle und niedrigschwellige Hilfe für Betroffene, sondern entlaste auch die Hilfeplaner des LWL. Münning: "Wenn Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zum BTHG nicht erst ihre persönlichen Hilfeplaner kontaktieren müssen, können diese ihre Zeit besser für eine individuelle Betreuung ihrer Klienten nutzen."
Mit mehreren Informationsveranstaltungen in ganz Westfalen-Lippe informieren darüber hinaus die LWL-Experten persönlich über die neuen Bestimmungen des Gesetzes.

Das LWL-Wissensportal zum BTHG ist abrufbar unter http://www.bthg2020.lwl.org.

Die Telefon-Hotline ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 0251/591-5115 erreichbar.




Unter https://www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?urlID=48418 erhalten Sie diese Information nun auch in einer sprachlich vereinfachten Version.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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Kommentar(e)

Jürgen kolander10.05.2020 21:14
Ich stimme dem voll zu , mein Bruder ist zu 100 % Geistig Behindert . Habe da einiges hinter mir . Meine mit den Behörden usw.
08.01.2020 09:07
Liebe Frau Kolbe, vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben völlig recht. Der Umstellungsaufwand ist enorm und macht viel Arbeit. Zum Glück ist es ein einmaliger Vorgang. Zuständig für die neue Leistung der Grundsicherung ist die Stadt Bochum. Es freut uns, dass die Kollegen und Kolleginnen dort Ihre Familie so gut begleitet haben. Die Fachleistung Eingliederungshilfe erhält Ihr Bruder ohne weiteren Antrag weiterhin vom LWL. Uns ist klar, dass die Umstellung viele Menschen verunsichert - gerade deshalb haben wir verschiedene Hilfsangebote eingerichtet (Telefonhotline, BTHG-Infoportal mit leicht verständlichen Informationen und natürlich das persönliche Gespräch mit dem/der zuständigen Fallmanager/in). Ihr LWL-Sozialdezernent Matthias Münning
Petra Kolbe03.01.2020 13:16
Mein Bruder (55 Jahre) lebt auch in einer Behinderteneinrichtung und meine Eltern (73 und 77 Jahre) versuchen seit Monaten, die notwendigen Behördengänge zu erledigen. Ich kann leider, aus beruflichen Gründen, nicht unterstützen und bin fassungslos, was ihnen da zugemutet wird. Es ist schwer verständlich was alles unternommen werden muss und was für Dokumente man benötigt. Das hat zur Folge, das mein Vater gleich mehrfach die einzelnen Behörden aufsuchen musste. Ein kleiner Lichtblick sind die zuständigen Angestellten der Stadt Bochum. Diese haben sich mehrfach Zeit genommen und meinen Vater gut unterstützt. Diese Umstellung ist ein UNDING und wird mal wieder auf dem Rücken der Behinderten und deren Betreuer ausgetragen. Mit freundlichen Grüßen Petra Kolbe
Hemmerden Hans + Dorothea Korveyer Str. 14 Düsseldorf 0211 42781517.11.2019 14:48
Unser Sohn Frank ist 100 % behindert, Autist, kann nicht sprechen und ist gehörlos. Lebt in einer Wohngemeinschaft mit 12 ähnlich gelagerte Fälle. Keiner diese Jungen ist auch nur annähert in der Lage Selbständig zu leben. Die Aussagen von Herrn Münning zeigen eindeutig, daß er von diese Menschengruppe keine AHNUNG hat. Bitte besuchen Sie Ritaheim Mg Sittard 22 . Seit über 60 Jahre hat der L V R Köln die Sache mit Fachleute gemeistert. Wir Eltern , Betreuer , selbst Berufsbetreuer sowie Behörden sind durch diese Änderung überlastet. Für die vorgenannten behinderten ist nicht der gerinste menschliche Vorteil zu erkennen. Als Beispiel : Das der EURO ein zahlungsmittel ist , ist für sie unbekannt. Sie haben ihr Zimmer,Essen,Trinken und eine Arbeitsstelle und Null Ahnung wie das alles zustande kommt. Mit freundlichen Grüßen Hans u. Dorothea Hemmerden


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