Schriftgut
Schriftgut gehört im allgemeinen zu einem bestimmten Verfahren (z.B. Unterschutzstellungen nach § 3 DSchG NRW).
Innerhalb eines Verfahrens gibt es einzelne Verfahrensstände (Benehmensherstellung, Genehmigung, Abbruch, ...), denen keins bis mehrere Schriftstücke zugeordnet werden können.
Schriftgut ohne ein Verfahren ist als Dokumentation zu speichern.