Denkmalbereiche
Denkmalbereiche sind im § 5 Denkmalschutzgesetztes (NRW) definiert und sind nach Rechtskraft der Satzung geschützt. Objekte die innerhalb eines Denkmalbereichs liegen unterliegen den Bedingungen des Denkmalbereichs. Trotzdem können einzelne Objekte durch andere Paragraphen des Denkmalschutzgesetztes gesondert geschützt sein.
Zur Zeit werden die meisten dieser Objekte innerhalb des Hierarchiebaums unterhalb des Denkmalbereichs dargestellt. Beachten Sie bitte, dass nach Rechtskraft eines Denkmalbereichs die Hierarchien der Datenbank nicht umgestellt werden und somit einzelne Objekte u.U. nicht im Hierarchiebaum vorhanden sind. Innerhalb der Datenbank werden sie als eigenständige Objekte abgelegt. Denkmalbereiche sind z.B. Siedlungen oder Altstädte und werden zukünftig als eigenständige Objekte eingegeben.
Eintrag
Tragen Sie immer als Verfahren "§ 5 Denkmalbereich" und als Verfahrensstand "Denkmalbereichssatzung" ein. Im Datumsfeld ist das Datum der Rechtskraft einzutragen. Wenn eine exakte Datierung nicht aus den Schriftstücken erkennbar ist, darf kein Dummy-Datum eingesetzt werden, sondern beschaffen Sie sich bitte die korrekte Angabe.
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Verfahren = "§ 5 Denkmalbereich"
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