Externer Verfasser
Die Angabe des Externen Verfassers wird bei jeglicher Art von Schriftgut bei Verfahrensschritten, Maßnahmen und Dokumentationen benutzt. Es handelt sich hierbei um eine Angabe bei Schriftstücken, die von externen Behörden/Institutionen/Personen verfasst wurden und an das Amt gerichtet sind. Hierfür ist in der Datenbank eine Vorauswahl hinterlegt.
Zur besseren Recherchierbarkeit sind die Denkmalbehörden unabhängig von dem Rest der Kommune angelegt. So finden Sie z.B. sowohl die "Stadt Altena" als auch die "UDB Altena".
- Benutzen Sie "UDB Altena" wenn das Schriftstück von der Denkmalbehörde der Stadt Altena erstellt wurde.
- Benutzen Sie "Stadt Altena" wenn das Schriftstück von anderen Dienststellen der Stadt Altena erstellt wurde.