Als übergeordnete Begriffe stehen u. a. Herrensitz, Schloßanlage oder Wasserburg zur Verfügung.
Darunter ist wenn vorhanden an erster Stelle das Schloß, Herren- oder Haupthaus o. ä. zu nennen. Danach folgen die weiteren, der Anlage zugehörigen oder ehemals zugehörigen Gebäude. Eine Ausnahme bildet die Schloßkapelle. Ist diese als eigenständiges Gebäude vorhanden ist sie noch vor dem Haupthaus anzulegen.
Die Wirtschaftsgebäude sind nach Möglichkeit näher zu spezifizieren. Hierfür bieten sich etwa Remise, Scheune, Stallung oder die entsprechend in der Quelle benannte Bezeichnung an.
Im Anschluss sind wenn möglich Objekte der Gattung gestalteter Landschaft zu nennen. Dies können u. a. Allee, Gartenparterre, Landschaftsgarten oder Park sein.
Nach Möglichkeit soll sich die Objektbenennung am Eintragungstext oder der Benehmensherstellung orientieren.