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Die Mehrheit der Bevölkerung – 80 bis 90 Prozent der Menschen – lebte auf dem Land. Die Landwirtschaft, das heißt Ackerbau und Viehzucht, war der wichtigste Produktionsfaktor, jedoch personalintensiv und an heutigen Maßstäben gemessen nicht sehr effektiv. Nur etwa 20 Prozent der Getreideernte eines mittelgroßen Hofes gingen in den Verkauf, das Übrige benötigte man als Saatgut und zur Entrichtung der grundherrlichen Abgaben.
Hinsichtlich der Ernährung waren die Bauernhöfe weitgehend autark – viele Arbeitsgeräte aus Holz stellte man selbst her, bezog höchstens die Eisenteile vom Dorfschmied –, doch die agrarische Produktion gründete auf einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis. Das Land gehörte überwiegend den Grundherren: zumeist Klöstern, Adeligen und dem Landesfürsten.
Die Grundherren übergaben den Bauern Grund und Boden zur Bewirtschaftung. Dafür verpflichteten sich diese mit ihren Familien, sogenannte Frondienste zu leisten: Im Wesentlichen Hand- und Spanndienste, aber auch den Transport von Gütern, die Mithilfe bei Bauarbeiten und bei der Ernte konnte der Grundherr verlangen. Hinzu kamen Abgaben – in Naturalienform und als Sterb- und Gewinnabgaben bei Tod, Heirat, Generationenwechsel. Zudem waren Bauern „an die Scholle gebunden“; ihre Freizügigkeit war begrenzt, denn die Abwanderung von Arbeitskräften sollte verhindert werden. Heiraten durften nur mit Zustimmung des Grundherren erfolgen. Allerdings wechselte der Grad der Abhängigkeit von Region zu Region. |
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