Regest

Datum 1542-03-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(den donredach na dem sondage Reminiscere)
Titel/Regest Auf Aufforderung des Bischofs von Münster vereinbaren Diderick van Merveldt (Meruelde), Drost, Herr Johann van Syborch, Kaplan und Christoffer van Waldeck, Rentmeister zu Wolbeck für die Eheleute Diderick Tzwyvell, Vogt zu Wolbeck und seine Gattin Katharinen:

1. Diederick Tzwyvell, Vogt und seine ben. Ehefrau wollen ihre Tochter Rychtmoitt Tzwyvels dem Ffrederick Meygs zur Ehefrau geben. Die Eltern wollen gemeinsam mit dem jungen Ehepaar in dem jetzt vom Vogt bewohnten Haus wohnen. Sollte dieses Vorhaben sich nicht gütlich verwirklichen lassen, so wollen die Eltern dem jungen Ehepaar ein neues Haus mit gebührlicher Mitgift einrichten und überlassen, so daß die Eltern ihr Leben lang in ihrem jetzigen Haus bleiben können. Sollte das elterliche Ehepaar noch Kinder bekommen, sollen diese mit Richmoit zu gleichen Teilen erben.

2. Sollte sich ein Elternteil nach dem Tode des Partners wieder verheiraten, so sollen Ffrederick und Richtmoide das ihnen nach dem Wigbolds- und Stadtrecht zugefallene Erbe besitzen und weiter keine Einwände erheben.

3. Sollten die Eltern nach erneuter Heirat ohne Leibeserben sterben, so erben die Brautleute ihren Besitz nach Wigboldsrecht.

4. Wenn sich Ffrederick mit seinem Bruder und seiner Schwester vergleicht, so soll sein Anteil mit an Richtmoitt fallen, zu beider Nutzen.

5. Wer den Heiratsvertrag bricht, muß dem anderen 300 Goldgulden zahlen. Stirbt einer der Verlobten vor der Hochzeit, ist diese Forderung nichtig. Was jedoch von den Brauteltern Richtmoitt oder Ffrederick jeweils der anderen Seite gegeben wurde, fällt an die jeweiligen Erben zurück.

6. Über beider Aussteuer (hillicksforderonge) soll noch ein gesonderter Termin angesetzt werden.

Dyryck vann Mervelde, Drost, Johan van Langen zu Kobbynck und Christoffer van Waldeck, Rentmeister, bezeugen, daß die Eltern der Braut und Ffredericke gelobt haben, alle Punkte zu befolgen. Sie unterschreiben und siegeln. Es werden zwei Ausfertigungen angefertigt.
Archiv   Mensing, Familie (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 90
Benutzungsort Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Bestellsignatur Verein für Geschichte u. Altertumskunde Westfalens, Abt. MS (Dep.), Familie Mensing - Urk., Nr. 90
Material Papier
Überlieferungsart Ausfertigung
Siegel Petschaftsiegel ab.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2010-07-15
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