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Mitteilung vom 18.03.20

Presse-Infos | Soziales

Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr in Werkstätten

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Düsseldorf/Münster (lwl). Das NRW-Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales hat am Dienstag (17.3.) eine "Weisung zum Betretungsverbot von Werkstätten" für Menschen mit Behinderungen erlassen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Träger der Kosten für die sogenannte Eingliederungshilfe bittet alle Beteiligten, die Weisungen der Gesundheitsbehörden angesichts der Corona-Pandemie unbedingt zu befolgen, um die Gesundheit der Menschen mit Behinderungen und ihrer Betreuer in den Werkstätten zu schützen.

Der Erlass des Ministeriums weist nach Angaben des LWL darauf hin, dass die Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten ein Anspruch auf Leistungen ("Leistungen zur Teilhabe") haben. Diesen Anspruch müssen die Werkstätten nach Bedarf der Menschen weiter gewährleisten. Das Ministerium erwarte, dass die Werkstätten in Kooperation auch mit anderen Trägern wie Wohnheimen für die weitere Betreuung der Menschen sorgen.

LWL-Sozialdezernent Matthias Münning: "Der LWL sichert zu, dass wir im Rahmen unserer Leistungspflicht als Träger der Eingliederungshilfe derartige Konzepte unterstützen. Wir werden die Vergütung nicht kürzen, wenn die Betreuung dieser Menschen in einer anderen Form - auch trägerübergreifend - fortgesetzt wird."

Link zum Erlass des Ministeriums:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/200317_erlass_betretungsverbot_tages-_und_nachtpflegeeinrichtungen_werkstaetten_u.a.pdf



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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