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Mitteilung vom 19.01.18

Presse-Infos | Der LWL

Ausgangsregelung geändert

LWL-Direktor bedauert Gerichtsbeschluss

Bewertung:

Lippstadt (lwl). Als Folge eines Gerichtsbeschlusses wird die sogenannte 1:1-Sonder-Ausgangsregelung für Patienten im LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bedauert, dass das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seiner Beschlussbegründung im November 2017 die 1:1-Ausgangsregelung der LWL-Klinik für psychisch kranke Straftäter in Lippstadt-Eickelborn für rechtswidrig erklärt hat. Die bisherige Ausgangregelung bestimmte, dass im Kreis Soest und angrenzenden Kreisen Patienten mit einem Sexual- oder Tötungsdelikt keine unbegleiteten Einzelausgänge haben.

Aus Sicht des LWL habe die Regelung rund 22 Jahre lang das Sicherheitsgefühl in der örtlichen Bevölkerung und deren Vertrauen in eine der größten gerichtspsychiatrischen Kliniken Deutschlands bestärkt, betont Löb. Der LWL habe nun den Beschluss ausgewertet und sich mit dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug NRW abgestimmt.

"In Abstimmung mit dem Landesbeauftragten wird die einstige Sonderregelung als Freiwilligkeits-Angebot weiterhin den in Frage kommenden Patienten des LWL-Zentrums angeboten - auch als vertrauensbildende Maßnahme den Anwohnern gegenüber", erklärt LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg.

Hintergrund
Im LWL-Zentrum sind derzeit rund 320 Patienten stationär untergebracht. 140 von ihnen haben ein vollendetes oder versuchtes Sexual- oder Tötungsdelikt begangen. Allerdings haben im Durchschnitt nur um die zehn Prozent der Patienten mit einem solchen Einweisungsdelikt, nämlich zwischen zehn und 15 Patienten, überhaupt einen gesetzlichen Anspruch auf Einzelausgang - gemäß ihrem Behandlungsstand und ihrer individuellen Risikobewertung. Aktuell kommen elf Patienten in Frage, die nach der Risikobewertung den "unbegleiteten Ausgang" hätten wahrnehmen können, sofern sie nicht eine Freiwilligkeitserklärung für eine 1:1-Regelung unterschreiben.

Ihre zur Wiedereingliederung gesetzlich vorgeschriebenen Ausgänge bekamen Patienten bisher, soweit sie entsprechend erfolgreich therapiert und in der zuerkannten Lockerungsstufe waren, in der definierten Region rund um die Klinik nur in 1:1-Begleitung durch eine Pflegekraft, außerhalb dieser Region ganz regulär als Einzelausgang. Diese Ausgangs-Sonderregelung war Ende 1994 in Abstimmung mit dem Land nach der Ermordung eines Kindes durch einen Klinik-Freigänger getroffen worden.



Pressekontakt:
Thorsten Fechtner, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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