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Mitteilung vom 29.08.16

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Bundesteilhabegesetz

Matthias Löb, Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), zur Kritik am Gesetzesentwurf

Bewertung:

Düsseldorf/Münster (lwl). Die Lebenshilfe NRW nimmt am Montag (29.8.) Stellung zum geplanten Bundesteilhabegesetz (LPK 12 Uhr). Die Landschaftsverbände in NRW sind als größte Leistungsträger für Menschen mit Behinderung in Deutschland betroffen.

Herr Löb, wie bewerten Sie den Entwurf des Bundesteilhabegesetzes?

Unsere Kommunalpolitiker haben den Entwurf begrüßt, sehen aber berechtigte Erwartungen der Betroffenen nicht erfüllt. Ich halte den Gesetzesentwurf trotz der Kritik für einen behindertenpolitischen Meilenstein.

Hat Sie die teilweise herbe Kritik überrascht?

Schon aufgrund des Diskussionsprozesses war klar, dass dieses Gesetz nicht alle Erwartungen erfüllen und nicht alle Befürchtungen würde ausräumen können. Trotz der Kritik: Das Glas ist mehr als nur halb voll.

Warum?

Der Gesetzentwurf enthält wichtige Weichenstellungen: Menschen mit Behinderung sind für ihre Teilhabeleistungen nicht mehr auf die Sozialhilfe angewiesen, es wird deutliche Freistellungen von Einkommen und Vermögen geben. Alle Leistungsträger müssen zusammenarbeiten - Hilfen wie aus einer Hand. Richtig ist auch, dass gesellschaftliche Teilhabe nicht bei den Themen Wohnen und Arbeiten aufhört. Auch Kultur, Freizeit oder Mobilität sind wichtige Themen.

Waren die Weichen früher denn falsch gestellt?

Nein, wir haben für Menschen mit Behinderungen in der Vergangenheit auch viel erreicht: Menschen mit Behinderungen werden älter in dieser Gesellschaft, mehr Menschen mit geistigen Behinderungen schaffen es heute, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, ambulante Hilfen sind stark ausgebaut worden, immer mehr Menschen erhalten Unterstützung in Schule und Studium, Inklusion hat große Fortschritte gemacht,. Aber es gab auch Fehlentwicklungen.

Zum Beispiel?

Das Bundessozialministerium hat ein wichtiges Problem aufgegriffen: Menschen mit Behinderungen, vor allem solche mit psychischen Behinderungen, landen häufig deswegen in der Sozialhilfe, der so genannten Eingliederungshilfe, weil andere Sozialleistungsträger, wie z. B. die Arbeitsverwaltung oder die Rentenversicherung zu wenig geleistet haben. Da soll es jetzt Modellprojekte geben, die zeigen, dass es anders geht.

Keine Kritik von Ihnen am Gesetzesentwurf?

Doch. Menschen mit Behinderung werden nach wie vor in der Pflegeversicherung schlechter gestellt als nichtbehinderte Menschen. Oder ¿ wichtig für die Kommunen, die das alles bezahlen müssen: Weil es einen neuen Begriff geben soll, was Behinderung heißt, sind die finanziellen Folgen für die Kommunen nur schlecht abschätzbar. Es gilt aber das Wort des Berliner Koalitionsvertrages, dass für die Kommunen keine neue Ausgabendynamik entstehen darf. Dort, wo neue Leistungsansprüche verankert wurden oder Leistungsansprüche ausgeweitet wurden, ist der Bund in der Pflicht. Das Gesetz muss vorher auf die Kosten geprüft werden. Wenn sich die jetzigen Kostenkalkulationen als falsch herausstellen, muss der Bund zahlen.

Muss das Land NRW nichts tun?

Das Land soll sich aktiv für dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung gleichgestellt werden. Und wir brauchen das Engagement des Landes, um den Bund an seine Pflicht zum Kostenausgleich zu erinnern.



Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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