LWL-Newsroom

Mitteilung vom 03.09.02

Presse-Infos | Der LWL

Wahl: LWL informiert über die Rechte von kranken und behinderten Menschen

Bewertung:

Münster (lwl). Das Wahlrecht zählt zu den wesentlichen bürgerlichen Grundrechten. Ein Ausschluss ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte von Menschen und laut Gesetz nur in Ausnahmefällen möglich. Das Betreuungsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) informiert zu den bevorstehenden Bundestagswahlen über die Rechte kranker und behinderter Menschen.

Volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise erledigen können, wird ein Betreuer zur Seite gestellt, der ihre Interessen und Rechte da vertritt, wo sie es selbst nicht können.

"Grundsätzlich wird das Wahlrecht durch eine Betreuung nicht eingeschränkt", erläutert Daniela Wolff vom LWL-Betreuungsamt. Nur Menschen, die Hilfe in sämtlichen Bereichen des alltäglichen Lebens benötigen, verlieren das Wahlrecht, urteilten die Gerichte. Ist also eine sogenannte "Betreuung für alle Angelegenheiten" eingerichtet, geht man davon aus, dass der Betroffene weder die Bedeutung noch die Wirkung seiner Wahl beurteilen kann. Von der Wahl sind ferner Patienten ausgeschlossen, die im Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tatbegangen haben und deshalb auf Anordnung eines Gerichtes in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind.
Der LWL sorgt dafür, dass alle in seinen Einrichtungen untergebrachten Menschen, die wahlberechtigt sind, an der Bundestagswahl im September teilnehmen können.
"Alle Bewohner und Patienten müssen die Möglichkeit erhalten, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen", erklärt LWL-Krankenhausdezernentin Helga Schuhmann-Wessolek.
Patienten der Westfälischen Kliniken können in der Regel ein Wahllokal aufsuchen oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Die Bewohner der Westfälischen Pflegezentren werden ins Wahllokal begleitet oder ihnen wird bei der Briefwahl geholfen.

Und so sehen die Planungen für den Wahltag in einigen Einrichtungen des LWL konkret aus:
Im Westfälischen Pflegezentrum in Marsberg besteht zum Beispiel für Patienten, die in diesem Wahlbezirk gemeldet sind, die Möglichkeit, in einem Saal der Einrichtung an der Wahl teilzunehmen. Den für sie strapaziösen Weg ins örtliche Wahllokal müssen die Patienten nicht auf sich nehmen.
Am Wahlsonntag ist auch für die Patienten des LWL-Pflegezentrums Lippstadt-Benninghausen gewährleistet, dass sie ihre Stimme abgeben können. Mit den Betreuern ist dort abgestimmt, wer Briefwahl beantragen und wer auf dem Weg ins Wahllokal begleitet werden möchte.
Das Westfälische Zentrum für forensische Psychiatrie in Lippstadt-Eickelborn erklärte, dass Patienten, die die Einrichtung in der Regel nicht verlassen dürften, Briefwahlunterlagen angefordert hätten.

Informationen zum Wahlrecht für Menschen, für die eine Betreuung eingerichtet ist, hat das Landesbetreuungsamt des LWL zusammengestellt. Der Ratgeber kann angefordert werden unter Telefon: 02 51/5 91-58 07 oder per email: gesundheit@lwl.org.








Pressekontakt:
Frank Tafertshofer, Telefon 0251 591-235 und Andre Donk, Telefon 0251 591-5367
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


Der LWL auf Facebook:
https://www.facebook.com/LWL2.0






Ihr Kommentar




zur Druckansicht dieser Seite

zu den aktuellen Presse-Infos