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Mitteilung vom 06.02.02

Presse-Infos | Der LWL

Streit in der Denkmalpflege ist selten:
Minister musste 2001 nur in sechs von 4800 Fällen entscheiden

Bewertung:

Westfalen/Gelsenkirchen (lwl). Pro Jahr sind die Denkmalpfleger des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in rund 1.800 Fällen daran beteiligt, Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, außerdem ist ihr Expertenwissen 3.000 Mal gefragt, wenn es darum geht, Baudenkmäler zu verändern oder gar abzureißen. "Trotz dieser großen Zahlen wich die Meinung der LWL-Experten im Jahr 2001 nur in sechs Fällen so weit von der der Denkmalbehörden der Gemeinden, Städte, Kreise und Bezirksregierungen ab, dass das Städtebauministerium als oberste Denkmalbehörde entscheiden musste", zog LWL-Kulturdezernent Prof. Dr. Karl Teppe am Mittwoch (06.02.) vor dem LWL-Kulturausschuss eine positive Bilanz.

Auch mit den Denkmaleigentümern gebe es wenig Probleme: In fast 90 Prozent aller Verfahren fand man eine einvernehmliche Lösung. "Schließlich profitieren die Eigentümer von dem gebündelten Fachwissen unserer Experten. Dabei geht es oft um die Frage, wie das Denkmal genutzt werden und wie man diese Nutzung finanzieren kann. Denn nur sinnvoll genutzte Denkmäler kann man auf Dauer erhalten", sagte Teppe weiter.

In Nordrhein-Westfalen tragen die Kommunen eine große Verantwortung für ihre Bau- und Bodendenkmäler, indem sie die Aufgabe der so genannten Unteren Denkmalbehörde übernehmen. Die "Oberen Denkmalbehörden" sind die Landräte (für kreisangehörige Städte und Gemeinden) und die Bezirksregierungen (für kreisfreie Städte). "Weil nicht alle 231 Unteren Denkmalbehörden in Westfalen-Lippe eigenes Fachpersonal haben, hat der LWL die Aufgabe, mit seinem Fachpersonal zu beraten", so Teppe.

Hintergrund:
Das Denkmalschutzgesetz sieht die Gefahr, dass denkmalfachliche Aspekte auf lokaler Ebene auf der Strecke bleiben könnten, weil die Unteren Denkmalbehörden als Teil der Verwaltungen vor Ort bisweilen unter wirtschaftlichen und politischen Zwängen stehen. Deshalb müssen sie das Benehmen mit den Landschaftsverbänden herstellen, wenn ein Gebäude in die Denkmalliste eingetragen oder ein Denkmal verändert werden soll. Dabei tritt das LWL-Amt für Denkmalpflege nur als Gutachter auf, die Entscheidungen fällen die Behörden vor Ort. Wollen sie sich über die Empfehlungen des LWL hinwegsetzen, kann der LWL den Städtebauminister anrufen, der als Oberste Denkmalbehörde die Entscheidung fällen muss. "Davon machen wir aber immer seltener Gebrauch. Das liegt auch daran, dass die Behörden vor Ort immer sensibler mit ihren Denkmälern umgehen", lobte Teppe die Kommunen.

Damit ein Objekt zum Denkmal wird, muss es als erstes von den Denkmalbehörden in die Denkmalliste eingetragen werden. In diesem "Unterschutzstellungsverfahren" geht es ausschließlich darum, ob das Objekt denkmalwürdig ist. Wirtschaftliche Interessen des Eigentümers oder der Kommune spielen dabei ebenso wenig eine Rolle wie der Zustand des Objektes. Bisher gibt es in Westfalen-Lippe knapp 27.000 eingetragene Baudenkmäler, das sind ein Prozent aller Gebäude.

Wie beim "Unterschutzstellungsverfahren" erstellen die LWL-Denkmalpfleger auch beim "Erlaubnisverfahren" vorab ein Gutachten: Hier geht es um die Frage, ob ein Eigentümer sein Denkmal anders nutzen, restaurieren, umbauen oder sogar abreißen darf. Dabei muss das Interesse des Denkmalschutzes mit anderen öffentlichen, vor allem aber mit privaten Belangen des Eigentümers abgewogen werden. Besonders wichtig ist dabei, ob das Baudenkmal wirtschaftlich angemessen genutzt werden kann. Die LWL-Denkmalpfleger sind den Eigentümern auch dabei behilflich, Zuschüsse vom Land und verschiedenen Stiftungen zu bekommen. Das Land förderte beispielsweise im vergange-nen Jahr private Denkmaleigentümer mit insgesamt 5,8 Millionen Euro. Vom LWL erhielten Denkmaleigentümer weitere 513.000 Euro.



Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband für die 8,5 Millionen Menschen in der Region. Mit seinen 41 Schulen, 17 Krankenhäusern, 17 Museen und als einer der größten Sozialhilfezahler Deutschlands erfüllt der LWL Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, der durch ein Parlament mit 135 Mitgliedern aus den Kommunen kontrolliert wird.



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Pressekontakt:
Markus Fischer Telefon: 0251 / 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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