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Mitteilung vom 24.09.01

Presse-Infos | Der LWL

Seminar 'Schwerbehinderte Mitarbeiter besser eingliedern'

Bewertung:

Münster/Westfalen (lwl). Der Gesetzgeber verlangt durch das neue Sozialgesetzbuch IX von den Arbeitgebern den Abschluss einer Integrationsvereinbarung mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs-/Personalrat. Diese Vereinbarung soll schwerbehinderte Menschen besser eingliedern. Viele Verhandlungspartner sind jedoch unsicher, wie sie diese Vorschrift in die Realität umsetzen können. Das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und bietet deshalb eintägige Workshops zu dem Thema "Integrationsvereinbarung" an.

Dieses neue Instrument ist eine Chance, die Interessen von schwerbehinderten Mitarbeitern in Betrieben und Dienststellen stärker zu verankern. Wie können schwerbehinderte Menschen bei der
Personalplanung, der Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsumfeldes sowie der Arbeitszeit besser berücksichtigt werden, sind zum Beispiel Fragen, die in einer Integrationsvereinbarung beantwortet werden. Wichtig ist, dass nur Vereinbarungen getroffen werden, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch wirklich realisierbar sind. Auch dazu gibt der Workshop Hinweise. Er richtet sich vorrangig an Arbeitgeber bzw. deren Beauftragte, Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- bzw. Personalräte.

Die Veranstaltung für die Stadt Münster und die Kreise Steinfurt, Coesfeld und Borken findet am 11. Oktober von 9.30 bis 15.30 Uhr in Münster statt. Anmeldungen nimmt das LWL-Integrationsamt unter Telefon 02 51 / 5 91-37 40 entgegen.

ca. 1583 Anschläge



Pressekontakt:
Claudia Miklis, Telefon 0251/591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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