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Mitteilung vom 20.12.16

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LWL beteiligt sich mit 1,6 Millionen Euro an der Stiftung ¿Anerkennung und Hilfe¿ und richtet Anlaufstelle für Betroffene ein

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Münster (lwl). Am Dienstag (20.12.) hat der LWL-Landschaftsausschuss in Münster beschlossen, dass sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mit 1,6 Millionen Euro an der Stiftung ¿Anerkennung und Hilfe¿ beteiligen wird. Bund, Länder und die Kirchen haben für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erlitten haben, die Stiftung ¿Anerkennung und Hilfe¿ gegründet. Sie werden bis Ende des Jahres 2016 einen Hilfsfonds über insgesamt 287 Millionen Euro einrichten. Der Anteil des Landes NRW beträgt hierbei 13,6 Millionen Euro.

Seit Jahren setzt sich der LWL für diese Betroffenengruppe ein. LWL-Direktor Löb: ¿Für diesen Personenkreis fehlte bislang ein vergleichbares Wiedergutmachungssystem, wie es mit dem Fonds Jugendhilfe für die ehemaligen Heimkinder bereits seit 2012 existiert.¿

Die Hilfen richten sich an Menschen, die in der Bundesrepublik als Kinder und Jugendliche von 1949 bis 1975 in entsprechenden Einrichtungen untergebracht waren. Die Landschaftsverbände waren in dieser Zeit bedeutende Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und teilweise aufsichtsführende Stelle über Einrichtungen der Behindertenhilfe. ¿Es ist richtig und wichtig, dass sich der LWL in Anerkennung seiner Verantwortung an der Stiftung beteiligt¿, so LWL-Direktor Löb, dieser Verpflichtung sei man auch bei dem Fonds Jugendhilfe nachgekommen. Anfang 2017 werden in den Ländern regionale Anlauf- und Beratungsstellen für die Betroffenen geschaffen. Für die Menschen, die heute in Westfalen-Lippe leben, soll diese Anlaufstelle beim LWL angesiedelt werden.

¿Das Hilfesystem soll dazu dienen, das erlittene Leid und Unrecht der Betroffenen anzuerkennen und die Betroffenen bei der Bewältigung heute noch bestehender Folgewirkungen zu unterstützen¿, heißt es in der Präambel der Stiftung. Als Anerkennungs- und Unterstützungsleistung sollen Betroffene pauschal 9.000 Euro bekommen. Zudem erhalten sie einen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche, wenn für sie keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Wer bis zu zwei Jahren sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet hat, erhält 3.000 Euro, wer länger gearbeitet hat, bekommt 5.000 Euro.
Hintergrund

Die Hilfen richten sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik oder bis 1990 in der DDR in entsprechenden Einrichtungen untergebracht waren. Die Landschaftsverbände waren in der fraglichen Zeit bedeutender Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und hatten ab 1963 die Aufsicht über Einrichtungen der Behindertenhilfe, in denen Minderjährige untergebracht waren. Deshalb hatte das Land NRW die Landschaftsverbände gebeten, sich in vergleichbarer Höhe wie an dem Fonds für ehemalige Heimkinder zu beteiligen und parallel zur Abwicklung des Heimkinderfons die Anlauf- und Beratungsstellen einzurichten.



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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