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Mitteilung vom 25.08.14

Presse-Infos | Soziales

Langjähriges ehrenamtliches Engagement:

LWL-Integrationsamt verabschiedet Mitglieder des Widerspruchausschusses

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Bochum (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat am Freitag (22.08.) fünf Mitglieder verabschiedet, die über viele Jahre im Widerspruchsausschuss des LWL-Integrationsamtes ehrenamtlich tätig waren: Der Textilunternehmer Jan-Bernd Ewertz aus Nottuln (Kreis Coesfeld) wurde vor 40 Jahren in den Widerspruchsausschuss berufen. Der ehemalige Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Metall-und Elektroindustrie Lüdenscheid e.V. Dr. August-Wilhelm Otten bekleidete seit Beginn seiner 30- jährigen Mitgliedschaft wechselnd das Amt des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden. Reinhold Olbricht vom Wasser- und Schifffahrtsamt Rheine (Kreis Steinfurt) gehörte dem Widerspruchsausschuss seit Dezember 1999 an. Margareta Kohler aus Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) vertrat die Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer seit September 2006, darunter vier Jahre als Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende im Wechsel mit Otten. Sie gehört dem Sozialverband Deutschland an. Die Bundesagentur für Arbeit sandte Dorothea Piras ab Februar 2010 in den Widerspruchsauschuss.

Der Leiter des LWL-Integrationsamtes, Ulrich Adlhoch, dankte den ausscheidenden Ausschussmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement. ¿Die Ausschussmitglieder haben in dieser ungewöhnlich langen konstanten Besetzung hervorragende Arbeit geleistet. Das zeigt sich schon daran, dass die Entscheidungen des Widerspruchsausschusses nur selten von den Verwaltungsgerichten aufgehoben wurden¿, sagte Adlhoch. ¿Das ist nicht zuletzt dem Sachverstand der Widerspruchsausschussmitglieder und ihrer guten Zusammenarbeit zu verdanken. Die Mitglieder haben auch bei komplexen und rechtlich schwierigen Sachverhalten sachgerechte Entscheidungen getroffen.¿

Hintergrund
Das Sozialgesetzbuch schreibt beim LWL- Integrationsamt Westfalen einen Widerspruchsausschuss vor. Dieser Ausschuss ist zuständig für die Widersprüche gegen Entscheidungen, die das LWL-Integrationsamt aufgrund Sozialgesetze getroffen hat. Dabei geht es vor allem um Entscheidungen im Kündigungsschutzverfahren für schwerbehinderte Menschen. Außerdem geht es um die Erhebung der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen zahlen müssen, die nicht genug Menschen mit Behinderung beschäftigen. Der Ausschuss beschäftigt sich auch damit, wie das LWL-Integrationsamt die Ausgleichsabgabe verwendet, um mit begleitenden Hilfen im Arbeitsleben die Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung zu sichern. Der Widerspruchsausschuss trifft eine eigenständige Entscheidung. Entscheidungen des Widerspruchsausschusses sind Verwaltungsentscheidungen, gegen die die Betroffenen beim Verwaltungsgericht klagen können.
Der Widerspruchsausschuss besteht aus sieben Mitgliedern: zwei schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen, zwei Arbeitgebern, einer Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, einem Vertreter des Integrationsamtes und einer Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen. Bei Kündigungen schwerbehinderter Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, treten bei der Besetzung des Ausschusses an die Stelle der Arbeitgeber zwei Angehörige des öffentlichen Dienstes. Die Mitglieder des Widerspruchsausschusses sind ehrenamtlich tätig.



Pressekontakt:
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