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Mitteilung vom 17.06.14

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LWL beteiligt sich mit einer Million Euro an der Aufstockung des Fonds Heimerziehung

Bisher 1.500 Vereinbarungen in Westfalen-Lippe

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Münster (lwl). Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) will sich mit einer Million Euro an der geplanten Aufstockung des Fonds Heimerziehung beteiligen. Das hat der LWL-Landesjugendhilfeausschuss am Montag (16.06.) in Münster dem LWL-Landschaftsausschuss empfohlen, der darüber am 3. Juli abschließend entscheidet.

Den 2012 errichtete Fonds haben Bund, Länder und Kirchen mit 120 Millionen Euro ausgestattet. Davon entfielen knapp 11 Millionen Euro auf Nordrhein-Westfalen. An dieser Summe hatte sich der LWL mit 1,5 Millionen Euro beteiligt. ¿Dieses Geld wird Anfang 2015 aufgebraucht sein. Da sich Betroffene noch bis Ende des Jahres melden können, gehen aktuelle Prognosen davon aus, dass der Fonds insgesamt 225 Millionen Euro benötigt. Deshalb soll er jetzt um insgesamt 106 Millionen Euro aufgestockt werden¿, erklärte LWL-Jugenddezernent Hans Meyer.

Bundesweit haben bisher über 7.700 Betroffene eine Entschädigung erhalten, die Geschäftsstelle des Fonds rechnet damit, dass diese Zahl sich noch verdoppelt. In der LWL-Anlaufstelle für Westfalen-Lippe sind bisher über 1.300 Vereinbarungen geschlossen worden. So hat der Fonds an 543 Betroffene, die während ihrer Heimunterbringung arbeiten mussten, vier Millionen Euro als Ersatz für fehlende Rentenversicherungszeiten gezahlt. Außerdem haben rund 1.000 Betroffene für 2,3 Millionen Euro Sachleistungen, zum Beispiel spezielle Therapien bekommen.

Vom Fonds Heimerziehung profitieren nur ehemalige Heimkinder, die von der Jugendhilfe in Heime eingewiesen worden sind. ¿Betroffene, die von der Sozialhilfe, der Behindertenhilfe oder dem Gesundheitswesen in ein Heim eingewiesen worden sind, gehen leer aus. Der LWL-Landesjugendhilfeausschuss hat mit einer Petition an den Lenkungsausschuss versucht, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, sagte Meyer. ¿Das Bundesministerium hat zwar eine Bedarfsschätzung machen lassen, alle Bemühungen scheiterten aber bisher, weil sich Bund und Länder nicht über die Finanzierung eines zusätzlichen Fonds einigen konnten¿, so der LWL-Jugenddezernent weiter.

Hintergrund
Anfang 2012 wurde der Fonds Heimerziehung für Betroffene, die zwischen 1949 und 1975 in Heimen der Jugendhilfe untergebracht waren errichtet. Seitdem bestehen im Bundesgebiet Regionale Anlauf- und Beratungsstellen, die den Betroffenen vor Ort weiterhelfen. Die vom LWL erstellte wissenschaftlichen Dokumentation "Heimkinder und Heimerziehung in Westfalen 1945 bis 1980 zeigte , die besondere Verantwortung der Landesjugendämter auf. Vor diesem Hintergrund hat das Land NRW die Landschaftsverbände gebeten, sich an dem Hilfsfonds zu beteiligen und jeweils eine regionale Anlauf- und Beratungsstelle zu errichten.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Deshalb rät die Anlauf- und Beratungsstelle allen Betroffenen schnellstmöglich, spätestens bis Ende 2014, Anträge auf Rentenersatz bzw. auf Ersatz von Folgeschäden aufgrund der Heimerziehung zu stellen.

"Kontaktstelle Kinder- und Jugendpsychiatrie 1950er bis 1970er Jahre": Telefon: 0251 591-3862 sowie 0251 591-6806 Internet: http://www.lwl.org,



Pressekontakt:
Markus Fischer, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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