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Mitteilung vom 18.07.13

Presse-Infos | Psychiatrie

¿Verzerrtes Bild der Gerichtspsychiatrie ¿ echte Verbesserungen kosten Geld¿

LWL-Maßregelvollzugsdezernent sieht Berliner Forensik-Reformpläne kritisch

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Münster/Berlin (lwl). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt ¿Reformüberlegungen¿ über bundesweit rund 8000 Menschen im Maßregelvollzug an. Rund 1.200 von ihnen sind als psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter in forensischen Fachkliniken des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) untergebracht. LWL-Maßregelvollzugsdezernent Tilmann Hollweg sieht die geplanten Gesetzesänderungen kritisch.

Herr Hollweg, Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Einweisung von Straftätern in die Psychiatrie künftig auf ¿gravierende Fälle¿ beschränken. Haben wir denn zu viele Bagatellfälle?

Hollweg: Das kann ich nicht bestätigen. Im psychiatrischen Maßregelvollzug sind drei Viertel der Untergebrachten wegen Gewaltdelikten in Behandlung. Daneben führten Brandstiftungen, Raub- und Eigentumsdelikte zur Einweisung in den Maßregelvollzug, also Delikte mit ebenfalls schwerwiegenden Folgen für die Opfer.

Ist die angedachte Verkürzung der Überprüfungsfristen für die Klinik-Unterbringung ¿ von einem Jahr auf vier bzw. acht Monate ¿ sinnvoll?

Hollweg: Häufigere Überprüfungen durch Gerichte würden zu einer Zunahme des bürokratischen Aufwandes für die Kliniken und Gerichte führen; ob dadurch Patienten früher entlassen werden, erscheint mir hingegen zweifelhaft. Ein psychisch kranker Maßregelvollzugspatient wird nicht durch zusätzliche Überprüfungstermine oder zusätzliche externe Gutachten weniger gefährlich, sondern durch eine fachgerechte Behandlung.

Sollten ¿in der Regel¿ Straftäter nach vier Jahren entlassen werden, wie es das Ministeriumspapier vorschlägt?

Hollweg: Patienten sollten dann entlassen werden, wenn von ihnen nach einer fachgerechten Behandlung keine Gefahr mehr für die Bevölkerung ausgeht. Das kann bei einzelnen Patienten nach wenigen Jahren möglich sein. Bei vielen Patienten ist die psychische Störung und eine daraus resultierende Gefährlichkeit aber so tiefgreifend, dass eine Besserung und eine reduzierte Gefährlichkeit erst nach vielen Jahren erreicht werden kann. Manche Patienten bleiben trotz intensiver Behandlung sogar so krank und weiterhin gefährlich, dass eine jahrzehntelange Unterbringung unvermeidbar ist. So kommt es, dass aktuell jeder vierte Patient länger als zehn Jahre und jeder siebte Patient länger als 15 Jahre im psychiatrischen Maßregelvollzug bleibt. Die Verhältnismäßigkeit der Maßregel wird bei diesen Fällen durch die Gerichte allerdings jährlich überprüft, also die Frage, ob ein Betroffener noch in eine forensische Klinik gehört. Eine inhaltliche Konkretisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ¿Verhältnismäßigkeit` wäre hilfreich. In diesem Punkt finde ich die Reformüberlegungen der Ministerin bedenkenswert.

In der aktuellen Debatte firmiert die forensische Psychiatrie als ¿Dunkelkammer des Rechts¿, als quasi rechtsfreier Raum, in dem Patienten ¿auf unbestimmte Zeit verschwinden¿ und wo ihnen selbst einfachste Vergünstigungen versagt bleiben. Stimmt das Etikett?

Hollweg: Ich finde es grundsätzlich gut, dass die forensische Psychiatrie mehr in das Blickfeld der Öffentlichkeit kommt. Die Berichterstattung im Zuge des Falles Mollath zeichnet jedoch ein verzerrtes Bild des Maßregelvollzuges. Tatsächlich ist die Unterbringungssituation in vielen Maßregelvollzugseinrichtungen in der Bundesrepublik durch die Überbelegung erschwert. Auf der anderen Seite wird durch eine fachgerechte Behandlung erreicht, dass die meisten forensischen Patienten nach Entlassung straffrei leben. Nur wenige Patienten werden mit Gewaltdelikten wieder rückfällig. Die Rückfallquoten nach Entlassung aus dem Gefängnis sind in der Regel drei- bis fünffach höher.

Im Übrigen kenne ich kaum einen Gesundheits- bzw. Vollzugsbereich, der von außen ähnlich gründlich kontrolliert wird wie der Maßregelvollzug: Da gibt es zum Beispiel staatliche Besuchskommissionen, die EU-Anti-Folterkommission, Beschwerdekommissionen für die Patienten und nicht zuletzt die Aufsicht durch das Landesgesundheitsministerium.

Was müsste denn wirklich verändert werden, um etwa stetig gestiegenen Unterbringungsdauern ¿ von durchschnittlich fünf auf nun acht Jahre ¿ und anhaltendem Platzmangel gegenzusteuern?

Hollweg: Die gestiegenen Verweildauern im Maßregelvollzug sind Folge von Gesetzesänderungen Ende der 1990er Jahre und Anfang des vergangenen Jahrzehnts. Die Entlassungshürden wurden erhöht. Damit wurde dem gesteigerten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit entsprochen. Auch hat das überwiegend skeptische gesellschaftliche Klima sicherlich dazu beitragen, dass Klinikleitungen und Gutachter vorsichtiger geworden sind und sich bei unklaren Prognosen im Zweifelsfalle eher gegen als für eine Entlassung aussprechen. Ich sehe aktuell nicht, dass jemand daran etwas ändern möchte.

Eine bessere Betreuung und Behandlung der kleinen Gruppe der zur Gewalt neigenden psychisch Erkrankten vor Begehung einer Straftat wäre hingegen sicher das Beste. Zudem könnte ein Maßregelvollzug ohne Überbelegung und mit einer Intensivierung von Therapien durch eine bessere personelle Ausstattung entscheidend zur Verweildauerreduzierung beitragen. Aber beides kostet Geld.

Hintergrund:

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist mit derzeit sechs gerichtspsychiatrischen LWL-Kliniken der größte Maßregelvollzugsträger in der 8,2-Mio-Einwohner-Region. In seinen Einrichtungen sind aktuell 1.228 psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht.



Pressekontakt:
Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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