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Mitteilung vom 11.05.15

Presse-Infos | Soziales

Bochum: Blinden- und Gehörlosengeld

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Bochum (lwl). Rund 3,6 Millionen Euro hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im vergangenen Jahr an blinde und hochgradig sehbehinderte sowie gehörlose Menschen in Bochum ausgezahlt (2013: 3,7 Millionen Euro). 2014 erhielten 1204 Menschen diese Hilfe, um den finanziellen Mehraufwand, den ihre Behinderung mit sich bringt, auszugleichen (2013: 1202).

Blinden- oder Gehörlosengeld erhalten Menschen in Westfalen-Lippe, deren Seh- oder Hörvermögen stark eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden ist. Durch die Sinnesschädigung fallen häufig erhebliche Kosten an, die nur zum Teil von den Krankenkassen abgedeckt werden. Die vom LWL ausgezahlten Gelder sollen diese Ausgaben ausgleichen. Sie werden unabhängig von Einkommen und Vermögen des Betroffenen gezahlt. Derzeit stehen blinden Erwachsenen unter 60 Jahren monatlich 640,51 Euro zu. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt das Blindengeld 473 Euro. Kinder und Jugendliche erhalten 320,81 Euro. Stark hörgeschädigte oder taube Menschen haben Anspruch auf eine Hilfe von monatlich 77 Euro.

2014 haben westfalenweit 27.206 (2013: 27.115) Menschen mit Sinnesbehinderung Blinden- und Gehörlosengeld in Höhe von insgesamt 81,4 Millionen Euro (2013: 82,1 Millionen Euro) vom LWL erhalten.

Um Leistungen zu erhalten, müssen Betroffene beim Landschaftsverband zuvor einen Antrag stellen. Formulare sind bei allen Sozialämtern erhältlich. Sie können auch direkt bei der LWL-Behindertenhilfe Westfalen angefordert werden. Weitere Informationen gibt es unter http://www.lwl.org/LWL/Soziales/Behindertenhilfe.



Pressekontakt:
Hannah Reichelt, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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