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Mitteilung vom 30.07.08

Presse-Infos | Soziales

428 neue Opfer von Gewalttaten erhalten Leistungen vom LWL

Das LWL-Versorgungsamt Westfalen hilft mit 20 Millionen Euro jährlich

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Westfalen (lwl). In den ersten sechs Monaten des Jahres hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 428 neuen Opfern von Gewalt nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Hilfen gewährt. In 83 Fällen waren die gesundheitlichen Folgen so gravierend, dass die Opfer trotz Heil- und Krankenbehandlung auf Dauer unter gesundheitlichen Schäden leiden. Die Betroffenen erhalten eine Grundrente, wenn sie zum Beispiel nach einer schweren Körperverletzung oder nach einem Sexualdelikt längerfristig gesundheitlich beeinträchtigt sind und der ¿Grad der Schädigung¿ mindestens 30 Prozent beträgt. Dies ist etwa der Fall, wenn das Opfer ein Auge oder eine Niere verloren hat. Bei besonders schweren Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse sind weitere Leistungen wie Berufsschadensausgleich oder Ausgleichsrente möglich.

Zurzeit erhalten 2.479 Menschen eine Grundrente vom LWL- Versorgungsamt Westfalen, davon sind 1.886 Opfer und 593 Hinterbliebene. Die Rente liegt je nach Grad der Schädigung zwischen 120 und 631 Euro. Insgesamt stellt der LWL 20 Millionen Euro zur Verfügung, damit Opfer von Gewalttaten die bestmögliche Heilbehandlung bekommen und sie bei besonders schweren Folgeschäden durch eine Rente aufgefangen werden.

¿Unser oberstes Ziel ist die Rehabilitation¿, erklärt LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch. Deshalb biete der LWL in enger Zusammenarbeit mit den Opferschutzbeauftragten der Polizeibehörden und Opferschutzorganisationen allen Betroffenen direkt nach der Gewalttat psychologische Hilfe in speziellen Trauma-Ambulanzen an. Die Kosten für mindestens fünf Sitzungen in einer Trauma-Ambulanz werden für jeden Antragsteller übernommen. ¿Um zu vermeiden, dass Traumata sich zu chronischen Leiden ausweiten, muss schnell gehandelt werden¿, so LWL-Sozialdezernent Matthias Münning. Mit der Einrichtung spezieller Trauma-Ambulanzen für Gewaltopfer verfüge Nordrhein-Westfalen über ein bundesweit einzigartiges Angebot. Allein in Westfalen-Lippe gibt es 13 solcher Ambulanzen, darunter 8 in LWL-Kliniken.

¿Glücklicherweise gibt es immer auch Menschen, die nach einiger Zeit keine Hilfe mehr benötigen¿, so Münning. Deshalb bleibe trotz zahlreicher Neuanträge die Zahl der Leistungsempfänger relativ konstant.

Hintergrund: Im Januar 2008 hat der LWL die Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts und der Kriegsopferversorgung von den bisherigen Versorgungsämtern übernommen. Das Opferentschädigungsgesetz ist 1976 als Teil des Sozialen Entschädigungsrechts in Kraft getreten. Es gehört zu einer Vielzahl von Gesetzen, die Leistungen bei Gesundheitsschäden vorsehen, für deren Folgen die staatliche Gemeinschaft nach dem Willen des Gesetzgebers einstehen soll. So können auch ehemalige Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende, Impfgeschädigte oder Opfer des SED ¿ Unrechts Entschädigungsleistungen erhalten, wenn sie durch den Dienst, eine vorgeschriebene Impfung oder durch politische Verfolgung in der ehemaligen DDR nicht nur vorübergehende Gesundheitsstörungen davon getragen haben. Ausgangspunkt für diese sozialen Leistungen ist das Bundesversorgungsgesetz, das seit 1950 die Versorgung von ehemaligen Soldaten der beiden Weltkriege und ihrer Hinterbliebenen regelt.



Pressekontakt:
Britta Schulte, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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