LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Mitteilung vom 21.06.05

Presse-Infos | Der LWL

Internetauftritt ohne Sprachbarrieren
LWL-Integrationsamt stellt neues Online-Angebot in das Netz

Bewertung:

Westfalen (lwl). Barrierefrei zu surfen ist heute auf vielen Internetseiten möglich. Behörden sind laut Gesetz dazu verpflichtet, ihre Online-Auftritte so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne große Probleme und ohne fremde Hilfe nutzen können. Doch in der Realität sieht das oft anders aus. Vielen behinderten Menschen stellt sich eine Barriere in den Weg, die bisher kaum beachtet wurde: die Sprache. ¿Wir wollen, dass uns möglichst alle verstehen¿, verspricht dagegen der neue Internet-Auftritt des Integrationsamtes des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Die LWL-Abteilung, die schwerbehinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingliedert, leistet Pionierarbeit: Die Seiten des neuen Online-Angebots sind durchgehend in leichter Sprache geschrieben(https://www.lwl-integrationsamt.de).

¿Für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Verstehen haben, kann die Sprache eine große Barriere darstellen. Die Art, wie Informationen verfasst werden, schließt diese Menschen häufig aus¿, erklärt LWL-Sozialdezernent Dr. Fritz Baur. ¿Durch die leichte Sprache ist es uns gelungen, komplizierte Sachverhalte allgemein verständlich zu machen.¿

Die Sprache zu vereinfachen, bedeutet vor allem, kurze Sätze zu benutzen, Fremdwörter, technische Fachausdrücke und Abkürzungen zu vermeiden, die Artikel klar und logisch aufzubauen und möglichst viele Verben im Aktiv zu verwenden. Ein Beispiel aus der Praxis des LWL-Integrationsamtes zeigt, wie sich das auswirkt. Vorher wurde der Kündigungsschutz unter anderem so erklärt:: ¿Nach § 85 SGB IX in Verbindung mit § 68 Abs. 3 SGB IX gilt der besondere Kündigungsschutz nach dem 4. Kapitel für schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung 50 und mehr) und die den schwerbehinderten Menschen Gleichgestellten.¿ In leichter Sprache liest sich das so: ¿Schwerbehinderte Menschen haben im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen einen zusätzlichen Schutz vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur wirksam, wenn eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamtes bekommen hat.¿

Ein Jahr hat es gedauert, den Internet-Auftritt umzuarbeiten. Unterstützt wurde das LWL-Integrationsamt dabei von dem Verein ¿Netzwerk People First Deutschland e.V.¿, einer Interessenvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten (geistigen Behinderungen). Beim ¿Übersetzen¿ der Texte haben außerdem Berufspraktikantinnen des Fachbereiches Heilpädagogik der Fachhochschule Bochum mit gearbeitet.

Einfache Sachverhalte in leichter Sprache auszudrücken ist kein Problem. ¿Viel schwieriger ist es, abstrakte Sachverhalte und komplexe Rechtsgrundlagen in leichter Sprache zu verfassen¿, weiß Projektleiterin Birgit Westers vom LWL-Integrationsamt. ¿Hinzu kommt, dass ein leicht lesbarer Text nur die wichtigsten Informationen enthalten kann.¿ Deshalb werden alle zusätzlichen Hinweise, zum Beispiel Definitionen und Gesetze, über Links zugänglich gemacht.
Von der leichten Sprache profitieren auch andere Menschen: zum Beispiel Migrantinnen und Migranten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, und Menschen, die nur über eine begrenzte Bildung verfügen. ¿Und schließlich ist die Verwendung von leichter Sprache auch nützlich für jeden, der sich erste Informationen über ein ihm unbekanntes Sachgebiet einholen möchte¿, so LWL-Sozialdezernent Dr. Fritz Baur.

Der neue Internetauftritt enthält darüber hinaus noch weitere Hilfen für Menschen mit Behinderungen: zum Beispiel Videos in Gebärdensprache, gegliederte pdf-Dateien zum Herunterladen, skalierbare Schrift und mit Text unterlegte Fotos.



Pressekontakt:
Claudia Miklis, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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