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Mitteilung vom 15.08.02

Presse-Infos | Der LWL

LWL unterstüzt blinde Menschen mit 85 Millionen Euro

Bewertung:

Westfalen (lwl). Im Jahr 2001 hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) rund 85 Millionen Euro an 17.600 blinde, 4.000 sehbehinderte und 4.900 gehörlose Menschen ausgezahlt. Bis 1997 haben nur blinde Menschen zum Ausgleich von Mehraufwendungen eine monatliche Pauschale, das so genannte Blindengeld, erhalten. Seit 1998 erfasst das Gesetz auch hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose.
Menschen, die ihr Augenlicht verlieren, haben im Alltag oft große Probleme, sich zurechtzufinden. Vor allem, wenn die Betroffenen als Erwachsene erblinden, ist es für sie schwierig, sich an das Leben in der Dunkelheit zu gewöhnen. Oft sind sie auf fremde Hilfe im Haushalt oder beim Einkaufen angewiesen. Aber auch Menschen, die von Geburt an blind sind, benötigen oft Unterstützung.

Während die Krankenkassen die gängigen Hilfsmittel, wie sprechende Haushaltsgeräte oder Blindenstöcke, bezahlen, müssen die Betroffenen zusätzliche Kosten selber tragen. Diese können zum Beispiel dadurch entstehen, dass blinde Menschen schneller an einem Ast hängen bleiben und sich die Kleidung zerreißen oder Gegenstände fallen lassen.

Das Geld erhalten die betroffenen Bürger unabhängig von Einkommen und Vermögen. Zum 1. Juli wurde die Leistung für Blinde erhöht: Erwachsene unter 60 Jahren erhalten jetzt monatlich ein Blindengeld in Höhe von 579 Euro (vorher 567 Euro), Kinder und Jugendliche von 290 Euro (vorher 284 Euro). Blinde Menschen über 60 Jahren bekommen im Monat nach wie vor eine Leistung von 473 Euro.
Das Gesetz sieht aber auch einen Ausgleich für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose vor. Gehörlose Menschen haben oft höhere Telefonkosten zum Beispiel durch den Unterhalt eines Faxgerätes, eines Handys mit SMS-Funktion oder eines Telefons mit Bildfunktion. Sie erhalten, ebenso wie hochgradig Sehbehinderte, monatlich eine Hilfe von 77 Euro.

Alle Leistungen werden auf Antrag gewährt. Zuständig ist der LWL, Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation. Informationen sind erhältlich unter Telefon 0251 591-4734.














Pressekontakt:
Claudia Miklis, Telefon 0251 591-235
presse@lwl.org




Der LWL im Überblick:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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