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Mitteilung vom 20.11.14

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TTIP-Abkommen: LWL unterstützt kommunale Spitzenverbände

Appell an EU und Regierungen: Öffentliche Daseinsvorsorge schützen

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Münster (lwl). In der Diskussion über das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen der EU und den USA hat am Donnerstag (20.11.14) in Münster die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution kritisch Position bezogen. Darin appellieren die 116 Abgeordneten aus den 27 Mitgliedskreisen und ¿städten im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) mehrheitlich an EU, Bund und Land Nordrhein-Westfalen, bei den weiteren TTIP-Verhandlungen die Forderungen der deutschen kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen.
Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und der Verband kommunaler Unternehmen VKU monieren in ihrem gemeinsamen und nun vom LWL unterstützten Positionspapier vom Oktober 2014 ¿erhebliche Risiken für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, die durch Kommunen und ihre Unternehmen verantwortet und erbracht werden¿. Und weiter: ¿Beeinträchtigungen dieser ¿Dienstleistungen durch Freihandelsabkommen¿ wie TTIP oder CETA (Abkommen mit Kanada) ebenso wie durch das internationale Dienstleistungsabkommen TISA (Trade in Services Agreement) ¿müssen ausgeschlossen werden¿, so die Spitzenverbände.

Typische kommunale Dienste wie die Wasserlieferung und ¿entsorgung, der ÖPNV, Soziale Dienste, Krankenhäuser oder Kulturangebote dürften nicht ¿Regeln zur Liberalisierung unterworfen¿ und ¿rein am Wettbewerbsgedanken ausgerichtet werden¿. Damit derartige Leistungen weiterhin durch kommunale Unternehmen und Einrichtungen garantiert werden können, seien die Organisationsfreiheit im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu gewährleisten und die kommunale Daseinsvorsorge bei TTIP und ähnlichen Abkommen aus Liberalisierungsüberlegungen auszuklammern. Weiter fordern die Verbände, das gerade reformierte europäische Vergaberecht für öffentliche Aufträge und Beschaffungen ¿nicht durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens¿ wieder in Frage zu stellen.

Fracking und Schadensersatz
Zum hoch umstrittenen TTIP-Thema ¿Investorenschutz` mahnen die kommunalen Spitzenverbände, dass ¿Investoren nicht die Möglichkeit eingeräumt werden darf, ihnen unliebsame, aber demokratisch legitimierte und rechtsstaatlich zustande gekommene politische und administrative Maßnahmen vor internationalen Schiedsgerichten anzugreifen.¿ Als aktuelles Beispiel führt ihr Papier die Regulierung von Fracking zum Schutz der Trinkwassergewinnung an und warnt vor ¿ausufernden Schadensersatzforderungen¿ bei solchen neuartigen Schiedsgerichten, die ¿Entscheidungen der öffentlichen Hand bereits im Vorfeld beeinflussen¿ könnten.
Beim Umwelt- und Verbraucherschutz, also zum Beispiel der Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel oder der Lebensmittelerzeugung, dürften der Handlungsspielraum von EU und ihrer Mitgliedsstaaten nicht eingeschränkt und bestehende Schutzstandards nicht reduziert werden.
Für mehr Transparenz bei den laufenden Verhandlungen fordern die Verbände über die Einberufung eines Beirats beim Bundeswirtschaftsministerium hinaus die Beteiligung der kommunalen Ebene in die bei der EU-Kommission bestehenden Beratergruppen. Auch für weitere Abkommen zum Abbau von Handelshemmnissen wie etwa TISA müsse gelten, so die deutschen kommunalen Spitzenverbände und der kommunale Arbeitsgeberverband VKU: ¿Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte Verantwortung vor Ort dürfen keinesfalls im Zuge von partiellen wirtschaftlichen Interessen zum Nachteil der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden.¿



Pressekontakt:
Karl G. Donath, LWL-Pressestelle, Telefon: 0251 591-235
presse@lwl.org




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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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