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Mitteilung vom 02.02.12

Presse-Infos | Jugend und Schule

Mehr als drei Viertel aller Kinder mit Behinderung besuchen in Westfalen-Lippe einen Regelkindergarten

LWL zahlt für Zusatzkräfte

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Westfalen (lwl). Die Frage nach dem richtigen Kindergartenplatz für das nächste Kindergartenjahr beschäftigt bereits jetzt viele Eltern. Vor allem für Eltern von Kindern mit Behinderung stellt sich die Frage, wo ihre Kinder bis zum Schulbeginn betreut und gefördert werden sollen. "Vielen Eltern ist nicht bekannt, dass ihr behindertes Kind auch im Kindergarten 'nebenan' betreut werden kann. In Westfalen-Lippe bieten derzeit 2.650 Kindertagesstätten so genannte integrative Plätze an. Zum Beispiel unterstützt zusätzliches Personal die Erzieherinnen in diesen Tageseinrichtungen und sorgt dafür, dass Kinder mit Handicaps die Unterstützung bekommen, die sie benötigen", erklärt Hans Meyer, Jugenddezernent beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

¿Die Kitas können aber auch kleinere Gruppen bilden, damit das Personal den erhöhten Anforderungen gerecht werden kann. Eine Zusammenarbeit mit niedergelassenen Therapeuten ist ebenfalls möglich", so Meyer weiter.

In jedem Fall empfehle es sich für Eltern, sich schon jetzt nach einem Kindergartenplatz umzusehen und das Kind in der Einrichtung der Wahl anzumelden. Je früher die Anmeldung erfolge, desto passgenauer könne für das behinderte Kind ein Platz gefunden werden, betont Meyer. Auch für die Jugendämter in Westfalen- Lippe, die "ihre" Kinder 2012 versorgen wollen, ist eine frühzeitige Anmeldung notwendig, um bedarfsgerecht planen zu können.

Werden Kinder mit Behinderung mit nicht-behinderten Kindern gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut, finanziert der LWL die zusätzlichen Kosten für heilpädagogische Maßnahmen. 2010 hat der LWL hierfür rund 51 Mio. Euro ausgegeben. Die integrativen Kindergärten betreuen bis zu vier Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht-behinderten Kindern. Mit rund 6.500 Kindern besuchen in Westfalen-Lippe über 78 Prozent aller Kinder mit Behinderung solche Regelkindergärten.

"Der Vorteil dieser gemeinsamen Erziehungs- und Betreuungsform liegt auf der Hand: Im Sinne der Inklusion lernen die Kinder im wohnortnahen Kindergarten Spielkameraden aus der Nachbarschaft kennen. Außerdem kommen die Familien miteinander in Kontakt. Viele solcher Tageseinrichtungen, die Kinder mit und ohne Behinderung betreuen, arbeiten mit jahrelanger positiver Erfahrung in diesem Bereich. Deshalb wird die gemeinsame Erziehung auch seit Jahren vom Gesetzgeber gefordert", betont Meyer.

Auch die örtlichen Jugendämter können Auskunft darüber geben, in welchen Regeleinrichtungen Plätze frei sind. Das gilt auch für Plätze in speziellen, heilpädagogischen Einrichtungen. Für diese Einrichtungen ist eine möglichst frühe Anmeldung besonders wichtig, da die begrenzten Plätze den Kindern mit besonderen Förderbedarfen vorbehalten sind. Die Jugendämter in Westfalen-Lippe kennen die ortsnah zur Verfügung stehenden Angebote und sind daher wichtige Ansprechpartner für Eltern.



Pressekontakt:
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Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit 20.000 Beschäftigten für die 8,3 Millionen Menschen in der Region. Der LWL betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser, 18 Museen sowie zwei Besucherzentren und ist einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung. Er erfüllt damit Aufgaben im sozialen Bereich, in der Behinderten- und Jugendhilfe, in der Psychiatrie und in der Kultur, die sinnvollerweise westfalenweit wahrgenommen werden. Ebenso engagiert er sich für eine inklusive Gesellschaft in allen Lebensbereichen. Die neun kreisfreien Städte und 18 Kreise in Westfalen-Lippe sind die Mitglieder des LWL. Sie tragen und finanzieren den Landschaftsverband, dessen Aufgaben ein Parlament mit 125 Mitgliedern aus den westfälischen Kommunen gestaltet.


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