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Westfälische Schule für Blinde und Sehbehinderte Münster




III. Der gemeinsame Unterricht

Im gemeinsamen Unterricht werden (gem. Runderlaß des Kultursministeriums NRW vom 29.05.1995-GABI S. 107-) Lehrkräfte der allgemeinen Schule und der Sonderschule eingesetzt.
Die Tätigkeitsbereiche der Lehrkräfte der Sonderschule erfassen darüber hinaus die Aufgabe, nicht nur die Unterrichtenden über die Art und den Grad der Sehschädigung zu informieren, sondern auf Wunsch des Schülers auch seine Klasse, um so ein Verständnis für die erschwerte Lernsituation zu erlangen.
Neben dem Unterricht stellt die Beratung aller am Erziehungs- und Entwicklungsprozess Beteiligten ein wesentliches Element in der Arbeit im gemeinsamen Unterricht dar.
Das bedeutet, dass die Förderstunden in dem durch die Schulaufsicht zeitlich festgestellten Rahmen nicht unbedingt in der allgemeinen Schule angeboten werden, sondern diese Beratungstätigkeit kann auch anderswo in den unterschiedlichen Formen erfolgen.
Wesentlich ist die enge Zusammenarbeit von allgemeiner Schule, Sonderschule und Elternhaus, um so den gemeinsamen Unterricht erfolgreich zu gestalten.

Die Schule für Blinde und Sehbehinderte bietet an:

    Unterstützung im Unterricht an der allgemeinen Schule durch:

  • Hilfestellung bei der Gestaltung des schulischen Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln
  • Informationen über die Sehschädigung und ihre Folgen
  • Erstellen eines Förderprogramms mit den Kollegen der allgemeinen Schule
  • Methodisch-didaktische Hinweise für die allgemeine Schule im Unterricht
  • Informationsveranstaltungen über eine Sehbeeinträchtigung für Schüler, Eltern, Mitschüler und Lehrer
  • Bei Bedarf zusätzliche schulische Förderung im häuslichen Bereich
  • Vermitteln von Fertigkeiten zur Bewältigung von Alltagssituationen
  • Vermittlung von notwendig werdenden Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beratung bei der Entscheidung für die weitere Schullaufbahn
  • Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit weiterführenden Schulen, Krankenkassen, Sozialen Diensten, Beratungsstellen, Kliniken, Augenärzten, Gesundheitsamt, Arbeitsamt etc..

Angebot an die Schüler und die Lehrer der allgemeinen Schulen

Es werden Informationen über die Art und Auswirkung der Seh-schädigung gegeben. Diese betreffen sowohl das unterrichtliche Geschehen als auch die psycho-soziale Situation des Schülers.
So werden Verhaltensweisen, z.B. im Sportunterricht, bei Unterrichtsgängen und im Fachunterricht thematisiert, und es könnte so zu Absprachen kommen, um dem Sehgeschädigten auch im Schulbetrieb eine faire Chance einzuräumen. Die für einen unterstützenden Unterricht evtl. notwendigen Rahmenbedingungen sollten mit allen Beteiligten abgesprochen werden, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Dazu zählen:

    Arbeitsplatzausstattung:
    Bildschirmlesegerät; Lupe, Arbeitstisch, Ausleuchtung,

    Tafelbild und Arbeitsmaterialien:
    Komplexität, Farbgestaltung; Vergrößerung, Vereinfachung, Kontrast,

    Methodische Modifikationen:
    Notwendig etwa in Geometrie, Erdkunde und den naturwissenschaftlichen Fächern; Klärung der Frage von Zeitzugaben, Notwendigkeit der Verbalisierung von Tafelanschriften und von Unterrichtsergebnissen.

Wie Eltern und Schüler den gemeinsamen Unterricht unterstützen

Der gemeinsame Unterricht ist eine Möglichkeit der Beschulung eines sehgeschädigten Kindes.
Im engen Kontakt mit Schule und Sonderschullehrer kann es gelingen, den individuellen Fähigkeiten des Kindes angemessen zu begegnen bzw. realistische Ziele zu verfolgen. Notwendig dazu sind auch Absprachen über besondere Fördermaßnahmen und ihre Begründung gegenüber den Mitschülern und Eltern. Darüber hinaus muß der sehgeschädigte Schüler angebotene Hilfsmittel, deren Einsatz sich als sinnvoll erweist, akzeptieren und beherrschen.
Je früher die Fähigkeit erworben wird, Bedürfnisse zu artikulieren und eine Förderung anzunehmen, desto eher kann das Ziel einer schulischen Integration erreicht werden.


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