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Westfälische Schule für Blinde und Sehbehinderte Münster
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III. Der gemeinsame Unterricht Im gemeinsamen Unterricht werden (gem. Runderlaß des Kultursministeriums NRW vom 29.05.1995-GABI S. 107-) Lehrkräfte der allgemeinen Schule und der Sonderschule eingesetzt. Die Tätigkeitsbereiche der Lehrkräfte der Sonderschule erfassen darüber hinaus die Aufgabe, nicht nur die Unterrichtenden über die Art und den Grad der Sehschädigung zu informieren, sondern auf Wunsch des Schülers auch seine Klasse, um so ein Verständnis für die erschwerte Lernsituation zu erlangen. Neben dem Unterricht stellt die Beratung aller am Erziehungs- und Entwicklungsprozess Beteiligten ein wesentliches Element in der Arbeit im gemeinsamen Unterricht dar. Das bedeutet, dass die Förderstunden in dem durch die Schulaufsicht zeitlich festgestellten Rahmen nicht unbedingt in der allgemeinen Schule angeboten werden, sondern diese Beratungstätigkeit kann auch anderswo in den unterschiedlichen Formen erfolgen. Wesentlich ist die enge Zusammenarbeit von allgemeiner Schule, Sonderschule und Elternhaus, um so den gemeinsamen Unterricht erfolgreich zu gestalten. Die Schule für Blinde und Sehbehinderte bietet an:
Unterstützung im Unterricht an der allgemeinen Schule durch: Angebot an die Schüler und die Lehrer der allgemeinen Schulen Es werden Informationen über die Art und Auswirkung der Seh-schädigung gegeben. Diese betreffen sowohl das unterrichtliche Geschehen als auch die psycho-soziale Situation des Schülers. Dazu zählen: Arbeitsplatzausstattung: Wie Eltern und Schüler den gemeinsamen Unterricht unterstützen Der gemeinsame Unterricht ist eine Möglichkeit der Beschulung eines sehgeschädigten Kindes.
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