Titel/Regest |
Den Eheleuten Johan Berckhoff und Anna Margaretha Surmans gen. Brunkamp, die vor einigen Jahren den Brunkamp-Kotten angenommen und sich mit ihren Kindern eigen gegeben haben, werden folgende Verpflichtungen auferlegt: 4 Rtlr. statt 8 Scheffel Roggen, 3 Rtlr. für einen Morgen Heuwuchs im Westenmersch, ein wöchentlicher Handdienst, jährlich 2 Pferdedienste mit anderen sowie als Binnerpacht 4 Hühner, 1 Gans, 30 Eier und das Spinnen von 5 Pfund Heede. Auf ihr Ansuchen wird ihnen gleichzeitig eine der beiden Töchter freigegeben, und zwar nach Wahl des Ausstellers, dem auch beim Tode der einen die Überlebende zusteht.
Ankündigung von Unterschrift und Petschaft des Diet. Fr. von der Reck |