Regest

Datum 1812-04-19 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher
Ausstellungsort Kassel
Titel/Regest Die Mitglieder des Bocholtz'schen Familienrats, nämlich Großkommandeur Joseph Jerome Simeon, Minister der Justiz, Kommandeur Baron Carl August von Malchus, Minister der Finanzen, Staatsrat Baron Justus Christoph von Leist, Staatsrat Paul Graf von Merveldt, Staatsrat Baron Peter Heirnich von Coninx, Staatsrat Baron Carl Otto von der Malsburg, die sich auf Ersuchen des Krongroßzeremonienmeisters Graf Wilhelm von Bocholtz unter dem Vorsitz des Friedensrichters der Oberstadt Kassel Johann Daniel Nebelthau versammelt haben, genehmigen, dass die im Ocker-Departement liegenden Gegenstände, nämlich das Gut zu Rohden, das Gut zu Sack und die Zehnten zu Horneburg und Rohden, die der Hildesheimer Domherr Ferdinand von Bocholtz als Fideikommiss im Wert von 50.615 Taler (= 196.639 Franken 27 Centimes) seiner Familie vermacht hat, verkauft werden dürfen. Zur Entschädigung des Fideikommissnachfolgers Dietrich Graf von Bocholtz, ältesten Sohn des Wilhelm Graf von Bocholtz, soll für diesen auf das Kloster Gehrden, dass Wilhelm Graf von Bocholtz für 350.000 Franken erworben hat, eine Hypothek in Höhe des Wertes des veräußerten Fideikommisses eingetragen werden. An weiteren Hypotheken sind auf das Kloster eingetragen:

1. 22.980 Franken für Pastor Knorre und Prokurator Gleimann zu Hildesheim als Testamentsexekutoren des Bürgermeisters Bruns,

2. 24.000 Franken für Konsistorialsekretär Ernst Christian Brandis, Kaufmann Johann Henrich Beehre und Pastor Henrich August Knorre zu Hildesheim als Exekutoren der Roland'schen Stiftung,

3. 5.300 Franken für für Pastor Henrich August Knorre und Prokurator Gleimann zu Hildesheim als Testamentsexekutoren des Bürgermeisters Bruns,

4. 12.300 Franken für Sprachlehrer Johann Joseph Justus zu Paderborn,

5. 6.240 Franken für Canonicus Joseph Busch zu Moritzberg,

6. 10.753 Franken 59 Centimes als Rückstand vom Kaufpreis.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   L Kloster Gehrden, Urkunden |   alle Regesten
Signatur L Urk. 13
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Vom Friedensrichter Nebelthau beglaubigte Abschrift.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.7   1800-1849
Datum Aufnahme 2011-07-21
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