Regest

Datum 1664-01-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Theodor Cleves
Empfänger von Schorlemer
Titel/Regest Auf Ersuchen der sämtlichen Erbgesessenen "von Schorlemer" der Häuser Overhagen, Hellinghausen, Herringhausen und Eickelborn sowie der Gläubiger "Georg Marquardt", "Gerhard Klotz" und "Wilhelm Hulsman" erscheinen vor dem Notar "Theodorus Cleves" folgende älteste Männer und Einwohner des Dorfes Lohne: "Thonies Rockelose", "Johan Wegener", "Jorgen Wenner", "Jorgen Kuhle", "Stephan Hencke", "Stephan Michaels", Vogt, um über die Schorlemersche Zehntlöse zu Lohne auszusagen. Die Männer aus Lohne sagen aus, dass der Weizenzehnt aus Lohne so wie der beste Weizen, der acht Tage vor oder nach St. Severin in Soest auf dem Markt am teuersten verkauft wird, zusätzlich zu den Aufgeldern bezahlt werden müsse. Am Sonntag vor Weihnachten werde in Lohne von der Kanzel der Tag verkündet, an dem die Zehntlöse zu bezahlen sei, gewöhnlich der 12. oder 15. Januar, wobei festgesetzt werde, dass "ein jede mudde sub poena dupli am gekündigten tage nebens achtendeill eines Reichsdalers oder einen Blamusers hoher, als sonst verkauffet wirdt, muß bezahlt werden". Allerdings behaupteten die "von Schorlemer", sie könnten beweisen, dass die Aufgelder früher höher gewesen seien. Zu der bestimmten Zeit der Zehntlöse fänden sich die beteiligten Herren in Lohne ein und rechneten mit den Schuldigen je nach ihren Anteilen ab. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht zahlt, muss das Doppelte zahlen. Insgesamt sind es 57 Hofen und sechs doppelte Spinde. Jede Hofe hat ein Mudde, ein Scheffel und ein Spind Weizen, ein doppelter Spind macht sechs Becher. Die drei Mudde, die "Christffel Vogedes" zahlen muss, werden nicht zu den Hofen gerechnet und sind frei von Aufgeld. Die neun Mudde Kötterweizen werden wie die anderen bezahlt. Insgesamt werden gezahlt 105 Mudde und 24 Becher Weizen. (Es folgt eine Liste der Grundstücke bzw. Pflichtigen.) Von jeder Hofe müssen 15 Pfennig als lutteke Zehnt entrichtet werden, davon bekommt jeder zur vierten Quote sieben Schilling, das übrige geht an das Haus Overhagen. Der Notar unterschreibt und bringt sein Signet (Petschaft in einem gezeichneten Ring) an.

Zeugen: "Johannes Marquardt", "Barthold Niederrost" und "Stephan Michaels".
Vermerke Rückseite: Inhaltsvermerk.
Archiv   Hinnenburg
Bestand   N Menzel, Urkunden |   alle Regesten
Signatur N Urk. 062/1
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Altsignatur N. 2.
Überlieferungsart Ausfertigung, 2 Papierbögen, Unterschrift und Petschaft des Notars. Um die Petschaft ein Ring mit der Inschrift: Memorare novissima tua et in aeternum peccabis 1664.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-04-11
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