Regest |
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Datum |
1611-03-26 ![]() ![]() |
Datum Bestand: ![]() ![]() |
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Ausstellungsort | Schloss Neuhaus (Newhausz) | |||||||
Titel/Regest | Kanzler und Räte des Bischofs Dietherich zu Paderborn bekunden, dass Georg von Brencken zu Brenken im Original eine Quittung seines + Stiefvaters Rabe Johan von Papenheim vorgelegt hat und um die Ausstellung einer beglaubigten Kopie (transsumpt oder vidimus) gebeten hat. 01.06.1605 (midtwochens in den heiligen Pfingsten) Warburg (Wart-) Rab Johan von Papenheim bekundet, dass ihm Alhardt von Hörde und Wilhelm Schilder, seine Vettern und Schwäger, als Kuratoren der von + Menolff von Brencken hinterlassenen Söhne 2300 Taler ausgezahlt haben, die seiner Ehefrau Anna geb. von Hörde, verwitwete von Brencken, aufgrund des zwischen ihr und ihren Söhnen getroffenen Vergleichs zustanden. Sollte Anna vor ihrem jetzigen Ehemann sterben, will dieser Annas Söhnen aus erster Ehe die Hälfte dieser Summe zurückzahlen. Der Aussteller kündigt Unterschrift und Siegel an. Kanzler und Räte des Bischofs von Paderborn bestätigen, dass die Vorlage unverdächtig befunden worden sei, und kündigen das Sekretsiegel des Bischofs an. |
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Archiv | ![]() |
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Bestand | ![]() ![]() |
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Signatur | B Urk. 50 | |||||||
Benutzungsort | LWL-Archivamt für Westfalen | |||||||
Formalbeschreibung |
Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel des Fürstbischofs in Wachsschüssel. Rückseite: Paderbornscher lehnbrief (!). Altsignatur VI 1 |
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Projekt | ![]() |
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Systematik |
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Datum Aufnahme | 2011-03-30 | |||||||
Aufrufe gesamt | 5429 | |||||||
Aufrufe im Monat | 93 | |||||||
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