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Regest |
Datum |
1433-11-11 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(uppe sunte Mertyns dagh)
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Titel/Regest |
Dyderich van Mense und Johan Randenberg, Knappen, einigen sich wegen des Dorfes Bruchhausen (Brochusen) in folgender Weise: alles, was in den nächsten drei Jahren an Geld- und Korngefällen aus dem Dorf kommt, soll zur Verbesserung des Dorfes und der Burg (wonynge) verwandt werden. Dasjenige, was Dyderich van Mense durch Bearbeitung seines Ackers selbst gewinnt, soll er in dieser Zeit behalten. Sollte eine Mühle an der Nethe (Nete) gebaut werden, sollen die daraus kommenden Einkünfte gleich geteilt werden. Sollte dort in den nächsten drei Jahren ein Schäfer wohnen, soll Diderich davon, weil er die Kost stellt, den Nutzen haben. Von den Baukosten für den Bergfried auf dem Wall soll Johan Randenberg seinem Onkel die Hälfte wiedergeben, wenn er den Bergfried nutzen will. Nach Ablauf von drei Jahren sollen Dorf und Wall beiden Seiten und ihren männlichen Leibeserben gemeinsam zustehen, wie sie auch damit belehnt sind vom Stift Corvey (Korveye). Diese Urkunde soll dann machtlos sein. Beide Seiten siegeln. |
Archiv |
Amelunxen |
Bestand |
Bruchhausen, Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
B Urk. 4 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Formalbeschreibung |
Ausfertigung, Papier, 2 anh. Siegel ab. Pressel zu Siegel 2 beschrieben: (Hu)noldus decanus ecclesie sancti Patrocli Susaciensis Coloniensis diocesis iudex cause et partibus infrascriptis a sede apostolica specialiter deputatus universis et singulis dominis .......
Rückseite: -
Altsignatur I 4 |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
6531 |
Aufrufe im Monat |
83 |