Regest

Datum 1613-03-28 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Brackel
Titel/Regest Eheberedung zwischen "Friderich von Gaelen" zu Töddinghausen ("Tuynckhauszen") und Jungfer "Elisabeth von Sybergh," Tochter des + "Georgh Sybergh" zu Wischlingen und der "Margreta von der Recke." Der Bräutigam bringt seinen adeligen Sitz Töddinghausen sowie alle seine Güter in die Ehe. Die Braut bringt als Mitgift 4.000 gemeine Taler, den Taler zu 26 Schilling, mit. Von der Mitgift zahlen die Mutter der Braut 500 Taler, jeweils halb an kommenden Martini und an Martini 1614, "Georg von Sybergh" als jetziger Besitzer des Hauses Wischlingen 1650 Taler auch an den genannten Terminen, die Brüder "Hans Friederich" und "Hans Reichardt von Syberg", Komture zu "Muhlem" und Brackel, zusammen 600 Taler. Die Braut hat wegen Jungfer "Clara von Sybergh" bereits eine Verschreibung über 100 Rtlr. empfangen und besitzt eine Behausung zu "Merrienherdike" im Wert von 100 Talern. Die Posten ergeben zusammen 3.000 gemeine Taler. Zusätzlich hat "Elisabet Sybergh", Frau des "Hermann von Haeszfelt" zu Hunschede, mit Zustimmung ihres Ehemannns der Braut 1.000 Taler geschenkt, von denen 500 Taler in einem Jahr und die weiteren 500 Taler nach dem Tod der Schenkerin erlegt werden sollen. Sollte die Braut vor dem Bräutigam ohne Hinterlassung von Kindern sterben, hat "Gaelen" der Frau "von Haeszfelt" oder ihren Erben alles zurückzugeben, was sie der Braut gegeben hat. Der Bräutigam gibt der Braut als Morgengabe auf Lebenszeit "Gocklen" Hof zu Bergkamen. Sollte der Bräutigam vor der Braut ohne Leibeserben von ihr sterben, soll die Braut binnen Jahresfrist 1.500 Taler aus den Gütern des Bräutigams erhalten, ihr bleibt auf Lebenszeit die Morgengabe und sie erhält alles zurück, was sie in die Ehe eingebracht hat. Stirbt die Braut vor dem Bräutigam ohne Leibeserben von ihm soll der Bräutigam von ihrer Mitgift 1500 Taler behalten und das übrige zurückgeben. Stirbt der Bräutigam vor der Braut und hinterläßt von ihr Kinder, so soll die Braut, falls sie einen eigenen Haushalt führen möchte, zur Leibzucht ein Haus in der Stadt Kamen, einen Garten, vier Kühe auf der Weide vor der Stadt, vier feiste Schweine, 20 Malter Roggen, 20 Malter Gerste, 5 Malter Hafer, 15 Fuder Holz, 25 Hühner, 5 Gänse, einen Scheffel Leinsamen jährlich und 20 Taler erhalten. Sollte sie sich erneut verheiraten, erhält sie zur Leibzucht das genannte Haus in Kamen mit Garten, vier Kühe auf der Weide, drei feiste Schweine, sofern Mast vorhanden, ansonsten magere, 10 Malter Roggen, 14 Malter Gerste, 5 Malter Hafer, 10 Fuder Holz sowie die genannten Mengen Hühner, Gänse und Leinsamen. Die Braut darf ihre Mitgift in die zweite Ehe mitnehmen. Ebenso darf der Bräutigfam, falls er nach dem Tod der Braut erneut heiratet, das von ihm in die erste Ehe eingebrachte Gut in die zweite mitnehmen. Die Kinder erster und zweiter Ehe sollen zu gleichen Teilen nach der Kopfzahl erben. Beim Tod eines Kindes fällt sein Erbteil den anderen zu. Diejenigen, die den Brautschatz aufbringen, verpflichten sich zu pünktlicher Zahlung und unterschreiben und siegeln mit den Brautleuten.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1892
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, 5 anh. Siegel ab, Unterschriften des "Friederich von Galen", der "Elisabet Siberch", des "Lutter van Galen", des "Herman von dem Brole genant Plater", der "Margreta von der Reck", Witwe "Syberck", der "Elysabet Syberch genant Hatzfelt", des "Georg von Syberch" zu Wischlingen, des "Hans Reichardt Sibergh".- Vermerk des Notars "Wilhelmus Wulffert" über die Richtigkeit von Textergänzungen. Rückseite: Inhaltsvermerk; Altsignatur (10). Bemerkung: Die Urkunde wurde 1926 von Bruno Bendix in Dortmund gekauft und stammt vermutlich aus dem Archiv Buddenburg.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-05-26
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