Regest

Datum 1576-04-06 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Sämtliche Brüder von Dincklage als Gutsherren des Erbes Schwechman haben genehmigt, daß Wernike Schwechman dem Tebbeke Nittfeld 11 Stücke Bauacker mit einer Anwende und einem Teil Grasland, welches zwischen dem Bauacker auf Schwechmans Erbe, genannt "im Brocke", liegt, auf sechs Jahre für 100 alte Taler versetzt hat. Mit diesen 100 Talern hatte Schwechman seine Schulden, jeweils 20 Taler bei Tebbeke Nittfeld, Johan thom Dyke, Liseke uffm Kirchove, Roleff Kremer und Hinrich Teleman, bezahlt. Nach Ablauf der sechs Jahre soll das Land an Schwechman zurückgehen. Tebbeke Nittfeld war bewilligt worden, daß er "so viell plaggen, dar he dat vorgenante landt midt messen kan, uth Swechmans plaggenmade magh mitt meien und zu solchem lande gebrauchen". Da nun Tebbeke nach der ersten Einsaat verstorben ist, geht sein Pfandrecht auf seine Thale die Nittfeldesche über. Von diesem Vertrag hat jede Seite eine Ausfertigung erhalten. Die Brüder Johan, Rudolff und Heinrich von Dincklage unterschreiben und siegeln.
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1518
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausf.Papier, 3 aufgedrückte Ringpetschaften unter Papierstreifen: 1. Johan, 2. Rudolff, Domherr, 3. Heinrich von Dincklage. Rückseite: Inhaltsvermerk.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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