Regest

Datum 1665-07-15 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Rembert Jobst von Kerssenbrock
Empfänger Hermann Falck von Kerssenbrock
Ausstellungsort Brincke, Haus
Titel/Regest Beurkundung, dass zwischen den hochedelgeborenen Herren Remberten Jobst und Herman Valcken, Gebrüdern von Kärszenbrugh, wegen ihrer elterlichen adligen Brinckischen Güter mit Zuziehung ihres Oheims, des hochehrwürdigen, hochedeIgeborenen Herrn Johann Henrichen Vincken; Seniors der Stiftskirche zu Minden, Propstes zu Levern, als des Vormundes, und der hochedelgeborenen und gestrengen Herren Itel Jobst Vincken zum Ostenwaldt und Herrn Ludolpff von Cloistern zur Patthorst erbgesessen als erbetener Unterhändler, und mit Belieben und Gutheissen ihres Stiefvaters und ihrer leiblichen Mutter ein Vergleich geschlossen ist. Herman Valcke überlässt seinem Bruder Rembert Jobst das elterliche adlige Haus Brincke in der Grafschaft Ravensberg mit den adligen Jagdgerechtigkeiten, der Fischerei und den übrigen Zugehörigkeiten, ihm und seiner künftigen Eheliebsten. Dagegen hat Rembert Jobst den Bruder mit 5.000 Reichstalern abzufinden, die von dem Tage ab, resp. von Michaelis des Jahres ab, wann Rembert Jobst sich verheiraten und in Brincke niederlassen wird, mit 5% verzinst werden sollen; als Sicherheit dienen die abgetretenen Brinckeschen Güter, insbesondere aber die angehörige Leibzucht , das Steinwerk, belegen im Weichbild Borgholtzhausen, und die Osthöffischen Ländereien, Mühlen, Wiesen, Kampe und Gärten, aus denen die Zinsen im Betrage von 250 Rtlr. jährlich dem Bruder, der Überschuss aber nach Brincke fallen soll. Herman Valcke behält sich das Recht vor, sich mit seinem Diener und 2 Pferden auf dem Hause Brincke auch nach der Heirat des Rembert Jobst aufzuhalten, aber dann werden ihm für Verpflegung von den Zinsen 100 Rtlr. jährlich abgezogen. Sollte sich die Möglichkeit ergeben, eine Dompräbende für Herrnan Valcke zu erwerben, so soll Rembert Jobst sein Möglichstes tun, um sie zu bezahlen, und die Summe soll von dem Erbteil abgezogen werden. Bei erblosem Versterben des einen Bruders beerbt ihn der andere, hat aber dann der Schwester Catharinen Gerdrauth Sophien, Frauen von Wieck, 50 Rtlr. zu entrichten. Ankündigung der Unterschriften und der Petschafte der Genannten. Unterschriften: Rembert Jobst v.K,, Herman Falc v. K.; John Hinrich Vinke, Cathrina geb. Vincke, Eitell Jobst Vincken, Ludolpff von Closter, Gualter Middelcampf Not. publ., Casp. Veldthuett als Zeuge; die beiden letzten ohne Siegel. Es fehlt der Stiefvater, der zweite Mann der Catharina Vinke, v. Dieren.
Vermerke In dorso: Den Inhalt betr. Aufschrift von der Hand Rembert Jobst's, in welcher der Bruder Herman Falcke als selig bezeichnet wird.
Sonstige Beteiligte Johannes Heinrich Vincke (Unterzeichner) / Cathrina von Dieren (Unterzeichner) / Eitell Jobst Vincken zum Ostenwald (Unterzeichner) / Ludolf von Closter zu Patthorst (Unterzeichner) / Walter Middelkamp (Unterzeichner) / Caspar Waldhütt (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 358
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Papier, 2 Bogen, zusammengeheftet mit blauroten Seidenfäden
Siegel Siegel der beiden Brüder an den Enden der blauroten Seidenfäden mit denen die beiden Bogen zusammengeheftet sind. Sämtliche neben den Unterschriften befindlichen Siegel sind kleine Lacksiegel, je mit Durchmesser: 1 cm.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 2237
Aufrufe im Monat 480