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Regest |
Datum |
1433-11-03 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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(ante diem secundam Nonas Novembris)
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Ausstellungsort |
Basel |
Titel/Regest |
Freibrief des Generalkonzils zu Basel (sacrosancta generalis synodus Basiliensis) für Klerus und Gemeinde von Recklinghausen in der Diözese Köln (clero et universitati seu communitati in Rekelinchusen Coloniensi dioecesi): Es ist erkennbar geworden, daß sich des öfteren exkommunizierte Personen in besagte Landstadt flüchten (personae excommunicatae in ipsum opidum declinant) und dort ihren ohnehin schädlichen Aufenthalt unnötig in die Läng ziehen (et in eo aliquamdiu perseverando moram trahant). Deshalb sei es geboten, auch noch Tage nach dem Verschwinden solcher Exkommunizierten Beeinträchtigungen der Gottesdienste entgegenzuwirken und Schäden vom Seelenheil der Stadtbewohner abzuwenden. Den Bittstellern aus Recklinghausen wird vom Konzil daher die Handhabe für geeignete Gegenmaßnahmen gegeben (vobis [...] de oportuno remedio providere dignaremur); immer dann, wenn sich Exkommunizierte oder Personen unter kirchlichem Interdikt in der Stadt aufgehalten und diese wieder verlassen haben, soll nämlich folgendes geschehen: Der Klerus von Recklinghausen ist ermächtigt, so schnell wie möglich in allen Kirchen und Kapellen der Stadt und in Anwesenheit zusammenströmenden Kirchenvolkes (confluentium et degentium presentia) bei offenen Portalen und unter Gockengeläut (apertis ianuis et campanis pulsatis) feierliche Messen zu lesen, auch andere kultische Handlungen zu verrichten und von sonstigen kirchlichen Sakramenten freizügig Gebrauch zu machen ? freilich unter Ausschluß aller Exkommunizierten und Interdizierten. Dieses Indult soll so lange in Geltung bleiben wie die Antragsteller keinen Grund zu speziellem Unterlassungsgebot liefern, und soll in Kraft treten unter dem Vorbehalt, daß sich päpstliches Recht bzw. kirchliches Partikularrecht nicht dagegen aussprechen (non obstantibus constitutionibus apostolicis nec non statutis provincialibus et synodalibus). |
Archiv |
Recklinghausen, Stadt- und Vestisches Archiv |
Bestand |
Stadtarchiv I, Urkunden, Reihe I | alle Regesten |
Signatur |
40 |
Benutzungsort |
Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen |
Formalbeschreibung |
Ausfertigung, Pergament, lateinisch. |
Format |
Ca. 37 x 25 cm |
Siegel |
An Hanfschnüren anhängende Bleibulle des Konzils von Basel.
Vorderseite: In ornamentalem Halbkreis thronender Christus mit erhobener, segnender Rechten, darunter herabschwebende Geisttaube inmitten von Kardinälen und Bischöfen im Brustbild.
Rückseite: + SACROSANCTA GENERALIS SYNODUS BASILIENSIS. |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-04 |
Datum Änderung |
2011-03-07 |
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